Kann ich den bisherigen Ganztagesplatz im Kindergarten auch wieder verlieren?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann ich den bisherigen Ganztagesplatz im Kindergarten auch wieder verlieren?

Sehr geehrte Frau Bader, unser Sohn (3,5 Jahre) hat seit seinem 14. Lebensmonat einen Ganztagesplatz im örtlichen Kindergarten. Aufgrund des anstehenden Rechtsanspruches für 1-Jährige und der schier endlosen Wartelisten fragt die Kindergartenleitung wohl seit Kurzem einige Eltern, ob diese sich vorstellen könnten, für ca. 1 Jahr auf den Ganztagesplatz ihrer Kinder zu verzichten. Für uns unvorstellbar (beide berufstätig, leider keine Gleitzeit, keinerlei Verwandte auch nur in der Nähe). Könnte es irgendwie möglich sein, daß man uns den bestehenden Ganztagesplatz aufgrund diverser 'Härtefallregelungen' (Alleinerziehende) oder Losverfahren einfach wegnimmt? In den Aufnahmeformularien gibt es nämlich den Passus, daß sich der Ganztagesplatz-Anspruch nicht automatisch jedes Jahr verlängert. Auf Einzelheiten wird dort allerdings nicht eingegangen. Viele Grüße von einer leicht panischen Mutter.

von fräänse72 am 19.02.2013, 20:15



Antwort auf: Kann ich den bisherigen Ganztagesplatz im Kindergarten auch wieder verlieren?

Hallo, wenn beide arbeiten, wohl eher nicht. Hängt aber von den AGB ab.Aber Anspruch gibt es nur bis Mittag Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.02.2013



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