Jugendamtsurkunde erstmal befristet auf 18

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Jugendamtsurkunde erstmal befristet auf 18

Hallo ihr Lieben, eine Frage noch: Wenn mein Ehemann den Titel ( Jugendamtsurkunde bei Kindesunterhalt ) erstmal auf 18 ( Volljährigkeit ) befristet und der Ex gefällt das nicht und klagt, muss er dann einen neuen Titel machen und dann auch die Gerichtskosten zahlen???? Weil mit 18 ändert sich ja einiges, Berechnung des Unterhalts, Barunterhalt für beide Eltern, Ausbildungsvergütung, volles Kindergeld etc., da macht es doch erstmal Sinn und ab dem 18. Lebensjahr setzt man sich wieder zusammen. Wenn ein Kind dann schon vor dem 18. Geburtstag z.B. eine Ausbildung macht und ca. 700 Euro verdient, kann dann trotz bestehenden Titel ( Jugendamtsurkunde ) weniger Unterhalt gezahlt werden oder muss man dann trotz Titel und Ausbildungsvergütung weiter den vollen Unterhalt obendrauf zahlen?? Wie geht man dann weiter vor, Klagen oder neuen Titel erstellen, keine Ahnung. LG und Dank an euch Alle!!!! Regina

von Regina1983 am 19.02.2020, 09:11



Antwort auf: Jugendamtsurkunde erstmal befristet auf 18

Hallo, hatte ich doch geschrieben. Wenn die Höhe bis 18 ok ist, kann sie auch nicht klagen, da gibt es ja einen Titel. Und dann muss es eh neu festgelegt werden Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.02.2020



Antwort auf: Jugendamtsurkunde erstmal befristet auf 18

Irgendeine Kommunikation zwischen Deinem Mann und der Ex findet scheinbar statt - sonst wüßte er ja nicht, daß sie einen Titel möchte. Ist es nicht möglich, sie mal ganz simpel und freundlich zu fragen, ob es für sie okay wäre, den Titel bis zum 18. Geburtstag zu befristen? Ganz ohne Klage und Gericht? (Und auch ohne Next *augenroll*.)

von Strudelteigteilchen am 19.02.2020, 15:30



Antwort auf: Jugendamtsurkunde erstmal befristet auf 18

Hallo, die Mutter der Kinder kann da durchaus klagen, ob und wie der Richter dann entscheidet ist nicht klar vorauszusehen (inkl. wer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat). Ein Titel kann abgeändert werden, wenn sich die Situation (Anzahl der Kinder, Einkommen eines Beteiligten, etc.) ändert, aber bis zur Abänderung muss der titulierte Betrag gezahlt werden. Dass sich dein Mann mal mit seiner Ex hinsetzt ist nicht möglich? BTW: solche Gespräche würde ich niemals Zuhause führen, sondern immer in einem Café o. ä., denn eine neutrale Umgebung in der Öffentlichkeit vermeidet meistens unschöne Szenen :-)

von desireekk am 19.02.2020, 15:50



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