Frage: Jugendamt und Familienhilfe

Hallo Frau Bader, Wir haben einen sehr komplizierten Fall, aber ich hoffe Sie können mir sagen was wir tun können! Also angefangen hat es am dritten Advent. Ich war mit Freunden auf dem Weihnachtsmarkt mit keinem kleinen und als wir abends nach Hause kamen und auf dem Sofa saßen, fiel meinem Freund auf, dass der kleinen seinen linken Arm nicht mehr bewegt. Also haben wir den rtw gerufen und sind ins Krankenhaus. Dort wurde durch röntgen festgestellt, dass der oberarm in der Mitte gebrochen ist. Da von OP gesprochen wurde, wurden wir in ein anderes Krankenhaus mit Kinderklinik gebracht. Wir sind eine Woche drin geblieben und durften dann wieder raus. Operiert wurde nicht. Der kleine hat auch keinen Gips, sondern nur einen normalen Verband erhalten. Da weder ich noch mein Freund den Grund für den bruch wissen, wie es passiert ist, haben wir jetzt mit dem Jugendamt zu tun und haben eine Familienhilfe. Diese soll zu uns kommen, um nach dem kleinen zu schauen und uns zu helfen bei bestimmten Dingen, wie Umzug, Geld und Therapieplatz für mich. Ich leide an Borderline und Depression. Und genau da ist ja auch das Problem. Die nette Dame kommt nur wegen mir zu uns. Jedes Mal ist das Hauptthema meine Krankheit. Sie wollte mich und den kleinen sogar schon in ein Mutter Kind heim stecken. Jeder glaubt aufgrund meiner Krankheit, dass ich meinem Kind den Arm gebrochen habe, da der bruch schräg war und wohl auch verdreht. Aber ich war es nicht. Mir wird auch unterstellt, dass ich doch an schlechten Tagen nicht mit bekomme, wie ich mit meinem Kind umgehe. Ich bekomme aber sehr wohl alles mit und würde aufgrund meiner Vergangenheit kein Finger an dem kleinen rühren. Auch das ich überfordert bin hier und da mal, was eigentlich jeden so geht und gerade beim ersten Kind, wird mir angekreidet. Ich bin durch den kleinen viel ruhiger und entspannter geworden und zudem noch so stabil wie vorher noch nie. Also was kann ich oder wir tun, im Bezug auf die Familienhilfe und auch sonst? Mich nimmt das ganze mit. Mir wurde damals nicht geholfen, als ich geschlagen wurde und jetzt wo nichts ist, heißt es kindeswohlgefährdung und Jugendamt. Und auch das ständig auf meiner Krankheit rum geritten wird nervt extrem. Ich hab mir diesen Mist nicht gewünscht und hätte es nur zu gern los! Bitte helfen sie mir, auch wenn nur mit einem Rat oder Tipp! Danke!

von Cynthia0696 am 19.02.2018, 00:58



Antwort auf: Jugendamt und Familienhilfe

Hallo, egal, wie es weitergeht, auch bei einem gerichtlichen Termin wird das Jugendamt angehört und spielt eine wesentliche Rolle. Ihnen bleibt somit nichts anderes übrig, als mit dem Jugendamt zusammenzuarbeiten. Und, mal ganz ehrlich, der Bruch muss irgendwo herkommen. Es ist schon komisch, dass keiner etwas bemerkt hat. Und allein ein gebrochener Arm führt nicht zu solchen Maßnahmen vom Jugendamt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.02.2018



Antwort auf: Jugendamt und Familienhilfe

Da gibt es nur einen Tip: Arbeite mit dem Jugendamt zusammen! Egal ob du es für notwendig hältst oder nicht. Arbeitest du gegen das Jugendamt, machst du die Situation nur noch schlimmer. Wenn wirklich alles gut bei euch läuft, wird das Jugendamt das spätestens nach ein paar Besuchen merken und ihr habt wieder eure Ruhe. Wie alt ist dein Kind denn?

von chrissicat am 19.02.2018, 05:06



Antwort auf: Jugendamt und Familienhilfe

Ich kann einerseits deinen Ärger verstehen, aber andererseits: Du sagst du bekommt immer mit wie es deinem Kleinen geht, aber bekommst nicht mit dass er sich den Arm gebrochen hat. Das ist sehr widersprüchlich. Es muss doch irgendwie passiert sein und an deiner Stelle hätte ich keine ruhige Minute bis ich nicht weiß wer ihm das angetan hat. War er auf dem Weihnachtsmarkt im Buggy oder auf dem Arm? Wer hat ihn getragen/geschoben? Hat ihn immer jemand im Auge gehabt? Du offensichtlich nicht, sonst wüsstest du wie es passiert ist....

von bellis123 am 19.02.2018, 08:40



Antwort auf: Jugendamt und Familienhilfe

zusammen... Ich finde es ehrlich gesagt auch sonderbar, dass das Kind nicht vor Schmerzen geweint hat oder sich sonst gemuckst hat und der Bruch erst Deinem Freund aufgefallen ist. Ist es so Schmerzresistent? Dass Dir nicht geholfen wurde ist schade, aber wenn man jetzt für Euch da ist, nimm es an. LG Peeka

von peekaboo am 19.02.2018, 09:01



Antwort auf: Jugendamt und Familienhilfe

Liebe Cynthia, ein Spiralbruch oder Bruch, bei dem der Knochen verdreht oder gegeneinander verschoben ist, entsteht durch äußere Gewalteinwirkung und ist sehr schmerzhaft. Das JA muß also die Frage die stellen, wie das passiert sein kann. Du warst es nicht, hast aber auch nicht bemerkt, daß es eine solche Situation gab --> Aufsichtspflicht. Im Nachhinein hast du nicht bemerkt, daß dein Sohn entweder auf Grund der Schmerzen auffällig viel geweint hat oder sehr blaß und still war --> Fürsorgepflicht. Ganz sicher hat er zumindest direkt nach dem Vorfall geweint und sich doch sicher auch nicht ohne Anzeichen von Schmerzen am Arm anfassen lassen. Deine Erkrankung wirft dann eben die Frage auf, ob du im Rahmen dieser möglicherweise nicht in der Lage bist, solche Situationen richtig einzuschätzen/ihnen die geforderte Aufmerksamkeit gibst. Je mehr du jetzt gegen das JA arbeitest, um so mehr verstärkst du den Eindruck, die Problemaktik zu verkennen. Was wiederum erst recht die Frage aufwirft, in wie weit deine Erkrankung eine dabei Rolle spielt. Arbeite nicht gegen das JA an, sondern zeige ihnen durch deine Mitarbeit, daß dir der Ernst der Lage bewusst ist. Das JA darf gar nicht lockerlassen, so lange sie den Eindruck haben, du verweigerst dich der Mitarbeit. Das ist sicher schwierig für dich und keine schöne Situation, aber du machst es vermutlich nicht besser, in dem du versucht, das JA los zu werden. Und um ehrlich zu sein: stell dir selbst doch noch mal die Frage, warum dir das entgangen ist - deinem Freund aber nicht. Würde ich an einer Erkrankung leiden, die meinen Realitätssinn durchaus streckenweise einschränken kann, würde es mich sehr wohl beschäftigen, wie mir sowohl die Situation selbst als auch die Schmerzen meines Kindes entgehen konnten. Ich wünsche euch alles Gute!

von cube am 19.02.2018, 09:05



Antwort auf: Jugendamt und Familienhilfe

Die erwähnte “äußere Gewalteinwirkung“ meint übrigens nicht ausschließlich Gewalteinwirkung durch eine andere Person. Damit bezeichnet man auch den Sturz auf einen harten Boden, gegen ein Hinderniss, Zusammenprall mit jemandem/etwas etc. Also bitte nicht falsch verstehen im Sinne einer Unterstellung von gewaltsamem Festhalten !

von cube am 19.02.2018, 23:09



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