Frage: Jobwechsel während Elternzeit

Hallo, mein Sohn ist am 2 Jahre alt und ich habe die vollen 3 Jahre Elternzeit beantragt (bis Aug2012). Mein bisheriger AG kann und will mir keine (von mir gewünschte) Teilzeitstelle anbieten, habe mich daher neu orientiert und das Angebot einer neuen (Teilzeit)-stelle (20h). Habe nun hierzu ein paar Fragen: 1. Gilt meine Kündigungsfrist 6 Wochen auf Quartalsende auch in der EZ? Ein Start wäre dann erst auf Anf. Jan12 möglich. Oder Kündigungsfrist 3 Monate zum Ende der EZ? 2. Welche Möglichkeiten gibt es vorher schon bei neuem AG zu starten? a) mit Genehmigung des alten AG: wie stellt man so ein Genehmigungsschreiben (Antrag auf Teilzeitarbeit oder Antrag auf Nebentätigkeit?) Habe im Netz ein Musterschreiben gefunden (Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit - auch bei einem anderen AG - nach §15 Abs.4 BerzGG - denke das ist das richtige, oder?) b) angenommen der Nebentätigkeitsantrag geht durch, wie sieht der neue Arbeitsvertrag vom neuen AG aus? Normaler Arbeitsvertrag mit Probezeit, Urlaub, Kündigungsfrist? c) was passiert, wenn ich in dieser Zeit (innerhalb des nächsten Jahres) wieder schwanger werde? Denke mal, dass ich dann wieder beim bisherigen AG Elternzeit beantrage, Teilzeit beim neuen AG weiterarbeite und dann entspr. kündigen muss (beim neuen AG), oder? d) wie sieht ein Aufhebungsvertrag aus und wer beantragt den? ich? oder sollte ich hier mit dem alten AG ein Gespräch suchen. Das restliche Jahr Elternzeit ginge mir dann natürlich verloren. Herzlichen Dank für Ihre Hilfe!

von sonela am 17.08.2011, 13:23



Antwort auf: Jobwechsel während Elternzeit

Hallo, 1. Warum kündigen? Sie können doch in der EZ bei einem anderen AG TZ arbeiten (der alte AG muss zustimmen). Ansonsten gelten während der EZ die vertraglichen/ gesetzlichen Kü-Fristen 2. Das BerzGG gibt es nicht mehr, aber den Antrag kann man frei formulieren Ansonsten können Sie den neuen vertrag neu aushandeln, ganz normal 3. Den Aufhebungsvertrag schließen die Parteien einvernehmlich, man beantragt den nirgends Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.08.2011



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