Frage: Ist eine Adoption möglich?

Liebe Frau Bader, ich versuche kurz zu erklären worum es geht: also vor ca. 2jahren hatte ich eine kurze Beziehung zu einem 20Jahre älteren Mann.Wir waren gerade 3Monate zusammen da wurde ich schwanger!Kurzum als ich dann im4.Monat schwanger war, habe ich mich von ihm getrennt.Kurz darauf habe ich einen neuen partner kennen gelernt mit dem ich auch heute noch zusammen lebe(also seit 1 1/2 Jahren). Er hat die gesamte SS mit erlebt-war bei der Geburt dabei und liebt meinen Sohn als wenn es sein eigener wäre!!!! Der Erzeuger war monatelang furchtbar zu mir-er hat die Vaterschaft bezweifelt,hat mich bei allen Leuten schlecht gemacht und sich gewünscht das mein baby und ich tot sind!!! Mittlerweile geht es- er zahlt von anfang Unterhalt-den ich auch immer personlich abhole, damit er den Lütten wenigstens einmal im Monat sieht. Nun wollen mein freund und ich heiraten, aber wir wollen unbedingt das er den Lütten vorher adoptiert!!!! ich weiss zu 100% das der Erzeuger damit niemals einverstanden sein wird. Nun meine Frage: Kann mein Partner den Lütten trotzdem adoptieren auch wenn der Erzeuger NEIN sagt?Wonach entscheidet das Gericht wenn es dazu kommen sollte?Hätte er trotzdem das Besuchsrecht? Ich danke Ihnen für Ihre Antwort Liebe Grüsse

Mitglied inaktiv - 28.11.2003, 22:46



Antwort auf: Ist eine Adoption möglich?

Hallo, nein, geht nicht. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.12.2003



Antwort auf: Ist eine Adoption möglich?

Hallo! Dass eine Adoption gegen den Willen des Elternteils möglich ist, gibt es nur in ganz extremen Fällen mit schwerwiegendem Versagen der Elternpflichten. Nach deiner Schilderung würde ich das verneinen. Wenn ihr das aber unbedingt wollt, dann müsst ihr das einen Anwalt, der alle Umstände kennt, prüfen lassen. Ihr müsst euch auch im Klaren sein, was die Konsequenz einer Adoption wäre: Der Vater hätte dann zwar keine Rechte als Vater mehr (z.B. Besuchsrecht), aber auch keine Pflichten (Unterhaltspflicht). Außerdem ist dann dein zukünftiger Mann gesetzlich gesehen der Vater und du musst dich mit ihm evtl. bei einer Scheidung auseinandersetzen, wenn es ums Sorgerecht geht - obwohl er nicht der leibliche Vater ist!! Da stehst du jetzt momentan mit der Alleinsorge aber evtl. besser da! Informiert euch da gründlich und entscheidet nicht "aus dem Bauch heraus"! Viele Grüße Nicole

Mitglied inaktiv - 30.11.2003, 14:20



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