Hallo Frau Bader! Mein Arbeitgeber wollte mir nach der ersten Elternzeit kündigen und hat mich mit einer Abfindung gelockt. Ich bin darauf nicht eingegangen. Kurz danach war ich wieder schwanger. Als ich dies dem Arbeitgeber mitteilte, erhielt ich vier Wochen später eine Abmahnung wegen Verletzung der Schweigepflicht. Meines Erachtens unbegründet, allerdings habe ich mich nicht gegen die Abmahnung gewehrt, da die Schwangerschaft zu diesem Zeitpunkt schon erschwert war. Meine erste Elternzeit beendete ich somit im Mai 2013, hätte dann eine Woche arbeiten müssen (allerdings krank geschrieben), und bin dann direkt wieder in Mutterschutz. Für das zweite Kind habe ich nun zwei Jahre Elternzeit beantragt (bis Juni 2015). Da das Arbeitsverhältnis extrem zerrüttet ist, frage ich mich nun, ob ich von meiner Seite dem Arbeitgeber einen Auflösungsvertrag anbieten soll. Was kann ich als Abfindung verlangen? Ist es sinnvoll? Entstehen mir Nachteile (z.B. Arbeitslosengeld)? Es ist ein kleiner privater Arbeitgeber. Natürlich könnte ich die Elternzeit auch beenden, doch mein Arbeitgeber hat angekündigt, dass er mich dann kündigt. Er muss mir dann sicherlich das Gehalt von den drei Monaten Kündigungsfrist bezahlen, oder? Das ganze nimmt mich emotional sehr mit, da ich den Laden mitaufgebaut habe und eine Menge Zeit und Energie investiert habe. Kaum ist man weg, wird ein Schuldiger gesucht. Was ist besser: Jetzt beenden (natürlich im Juni, wenn kein Elterngeld mehr fließt)? Oder durch Arbeitgeber beenden lassen, wenn die Elternzeit zu Ende ist. Habe ich besondere Rechte bei der Abfindung, da ich einen Schwerbehindertenausweis besitze? Mit der Abmahnung in der ersten Elternzeit kam auch ein veränderten Zwischenzeugnis (natürlich viel schlechter). Ist schon merkwürdig, wie man sich in allen Bereichen verschlechtern kann, ohne gearbeitet zu haben. Kann ich auf ein gutes Zeugnis bestehen? Viele liebe Grüße, Andrea
von Puppi am 03.03.2014, 15:40