Hallo,
Bedarf es ebenfalls der Zustimmung des Arbeitgebers, wenn man lediglich als Übungsleiter während der Elternzeit in einer Stiftung arbeiten möchte?
Bzw. muss ich meinen AG darüber informieren, obwohl das ja eigentlich keine richtige Teilzeitbeschäftigung/Minijob ist und komplett verschiedene Branchen sind?
Herzlichen Dank
Libertad
von
Libertad
am 22.01.2018, 11:56
Antwort auf:
Ist die Beschäftigung als Übungsleiter während der EZ auch genehmigungspflichtig
Hallo,
ja, müssen Sie.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.01.2018
Antwort auf:
Ist die Beschäftigung als Übungsleiter während der EZ auch genehmigungspflichtig
Ja, da es sich ebenfalls um eine Nebentätigkeit handelt, benötigst du die Zustimmung deines Arbeitgebers. Anders wäre es, wenn du eine reine ehrenamtliche "Tätigkeit" ausüben würdest.
von
chrissicat
am 22.01.2018, 12:18