Frage: Insolvenz und Unterhalt

Hallo Frau Bader, mein Exmann schuldet meiner Tochter einen nicht geringen Betrag an Unterhalt und zahlt auch laufend nicht. Jetzt hat er seid 2007 Privatinsolvenz angemeldet. Ich habe aber von dem Anwalt,der dies mit Ihm macht noch nie etwas gehört. Mein Ex muss meine Tochter als Unterhaltspflichtiges Kind doch angegeben haben? Wie geht das jetzt? Soll ich mir einen Anwalt nehmen um zu sehen, ob für meien Tochter noch was da ist? Wenn er nicht zahlen kann, ist der Unterhalt nach der Insolvenz dann pfutsch? Danke für die Infos Kidsmama

Mitglied inaktiv - 22.11.2009, 14:26



Antwort auf: Insolvenz und Unterhalt

Hallo, haben Sie einen Titel? Dann muss die Forderung mit aufgenommen sein. Praktisch wird da wenig bei rumkommen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.11.2009



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