Guten Abend Frau Bader,
mein FA möchte mir ein individuelles BV aufgrund von Mobbing/psychischem Druck hinsichtlich meines Arbeitgebers ausstellen. Das BV bezieht sich ja dann nur auf den aktuellen Arbeitgeber. Laut FA wird aber in dem BV kein Grund genannt. Habe nebenbei noch ein kleines Gewerbe, hat überhaupt nichts mit dem Hauptjob zu tun und sieht auch nur leichte florale Bindearbeiten vor. Darf ich das Nebengewerbe trotzdem im BV weiterführen, da der Grund des BVs ausschließlich mit dem AG zusammenhängt?
Vielen Dank und liebe Grüße
Charlene
von
VaMaChaMa
am 01.07.2019, 22:43
Antwort auf:
Individuelles Beschäftigungsverbot wegen Mobbing, trotzdem Gewerbe nebenbei?
Hallo,
bei einem BV muss ein Grund drinstehen, um dem Ag eine Abhilfe zu erlauben. Sonst wird es im Zweifel unwirksam sein.
Der Arzt kann es aber auf den Betrieb beschränken.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.07.2019
Antwort auf:
Individuelles Beschäftigungsverbot wegen Mobbing, trotzdem Gewerbe nebenbei?
hsat du mit deinem AG gesprochen? hat er bisher die möglichkeit gehabt, die situation zu entschärfen?
von
mellomania
am 02.07.2019, 06:06
Antwort auf:
Individuelles Beschäftigungsverbot wegen Mobbing, trotzdem Gewerbe nebenbei?
Dein Nebengewerbe hat mit dem BV nichts zu tun, das darfst Du weiter ausüben.
Und Du darfst die allfälligen inquisitorischen "Ist das BV wirklich gerechtfertigt?"-Fragen in diesem Forum getrost ignorieren. Das entscheiden die hier nicht.
von
Strudelteigteilchen
am 02.07.2019, 07:32
Antwort auf:
Individuelles Beschäftigungsverbot wegen Mobbing, trotzdem Gewerbe nebenbei?
Ein BV bezieht sich immer nur auf nichtselbstständige Arbeiten.
Bei einer selbstständigen Tätigkeit bist du selbst dafür verantwortlich, welche Arbeiten du ausführst und ob du dir diese in deinem gesundheitlichen Zustand zutraust.
von
Dojii
am 02.07.2019, 07:41