Sehr geehrte Frau Bader, ich bin hauptberuflich als Physiotherapeutin in einer Klinik beschäftigt, in der ich vermehrt mit Isolationspatienten (Clostridien, MRSA, VRE...) zu tun habe.Diese sind zum Großteil immobil. Daher könnte es sein, dass meine Gynäkologin ein individuelles Beschäftigungsverbot ausspricht. Zudem kommt, dass es sich um eine eineiige Zwillingsschwangerschaft handelt. Nun bin ich jedoch gleichzeitig nebenberuflich als Physiotherapeutin in eigener Praxis selbstständig. Dort habe ich die Keimbelastung nicht. Darf ich trotz Beschäftigungsverbot in der Klinik trotzdem meiner selbstständigen Tätigkeit nachgehen? Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen
von carohe am 30.01.2014, 14:33