In der Probezeit schwanger geworden

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: In der Probezeit schwanger geworden

Hallo, ich heiße Sandra und bin 21 Jahre alt. Ich arbeite seit Anfang September in einer Kita in Stuttgart und darf wegen fehlender Rötelnimunität nicht arbeiten. Also mir wurde ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, ich wäre aber noch bis Februar in der Probezeit, wie verhält sich das mit der Probezeit, nach dem ich wieder in meinem Job zurückkehre, also ich denke wenn mein kind 1 1/2 - 2 Jahre ist? Mein Vertrag ist unbefristet, aber dürfen die, meine Probezeit dann weiterführen und mich evtl sogar kündigen?? Bin etwas verunsichert, da ich die Arbeitsbedingungen, das Arbeitsklima und vorallem den unbefristeten Vertrag sehr geschätzt habe. Vielen dank Sandra (7.Woche)

von Sandta92 am 13.10.2013, 21:28



Antwort auf: In der Probezeit schwanger geworden

Hallo, bei einem Beschäftigungsverbot verlängert sich die Elternzeit nicht. Anders wäre es, wenn Sie während der Probezeit in Elternzeit geben würden. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.10.2013



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