Guten Tag Frau Bader. Ich befinde mich seit Mai diesen Jahres in Elternzeit (12 genommene Monate) und möchte anschließend auch wieder regelhaft arbeiten gehen. Nun hat sich mir die Möglichkeit ergeben, einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachzugehen, in der ich eine Aufwandsentschädigung( max. 2400€/jährlich lt §3 Nr.26 EStG) erhalten würde (Pflege eines kranken Kindes). Meine Fragen dazu: 1.Muss ich diese Einnahmen der Elterngeldkasse melden und werden diese dann verrechnet, sodass mein Elterngeld gemindert wird? 2. Wie ist die Angabe "2400€/jährlich" zu verstehen? Dürfte ich dieses Jahr bis Ende Dezember 2018 noch die kompletten 2400€ ausschöpfen und dann bis Mai 2019 erneut 2400€? Oder bezieht es sich auf aufeinanderfolgende Monate? Über eine Antwort ihrerseits würde ich mich sehr freuen und Sie würde mir sehr helfen. Ganz liebe Grüße D.Schmidt
von Zauberzicke2004 am 14.09.2018, 11:58