Hallo Frau Bader,
ich hätte da eine Frage. Derzeit befinde ich mich noch in Elternzeit unser Sohn kam am 08.01.2017 auf die Welt, ich hatte mir zwei Jahre Elternzeit genommen diese endet am 07.01.2019. Gestern habe ich jetzt positiv getestet. Mein Arbeitgeber zählt auf mich, sie hatten meine Stelle bevor ich in Elternzeit ging unbefristet besetzt, der neue Kollege hat aber inzwischen die Arbeitstelle gewechselt. Sodass mein Chef vor paar Monaten ein Gespräch aufsuchte ob ich denn auch wirklich zurück komme und sie mich fest einplanen können damit sie die Stelle nicht erneut ausschreiben. Es handelt sich leider nicht um ein Familienfreundliches Unternehmen ich bin in der IT bei meinem ersten Kind waren sie schon nicht wirklich erfreut darüber. Jetzt würde ich gerne wissen wie ich rechtlich da stehe. Wann sollte ich meinen Chef darüber informieren ? Es wären ja nur paar Monate die ich arbeiten könnte. Mein Chef wird sich nicht freuen und wird wahrscheinlich wollen, dass ich noch das dritte Jahr nehmen soll. Müssen sie mich trotzdem für die Zeit bis zum Mutterschutz wieder einstellen? Könnte ich auch ein drittes Jahr Elternzeit nehmen? Zweitens fließt das Geld das ich während der paar Monate dazuverdiene in das Elterngeld mit ein oder bekomme ich nur den Mindessatz von 300€ ?
Vielen Dank
Freundliche Grüße
von
nuke0801
am 20.10.2018, 11:04
Antwort auf:
In Elternzeit wieder Schwanger, hätte dazu rechtliche Fragen
Hallo,
1. Der AG ist verpflichtet, Sie zwischendrin zu beschäftigen.
2. Sie sollten EG für K1 für mind. 14 LM bekommen - ändern Sie das evtl.
Es werden dann mehr Monate ausgeklammert u Ihr EG wird höher
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.10.2018
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In Elternzeit wieder Schwanger, hätte dazu rechtliche Fragen
Dein Chef kann dich nicht zwingen, ein drittes Jahr Elternzeit zu nehmen. Nimmst du freiwillig ein drittes Jahr, wird es nur der Mindestsatz, arbeitest du aber, gehen diese Monate in die Berechnung ein.
Lg
von
Colien07022004
am 20.10.2018, 11:23
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In Elternzeit wieder Schwanger, hätte dazu rechtliche Fragen
das dritte jahr zu nehmen und auf einen tag vor dem neuen mutterschutz wieder vorzeitig zu beenden. denn wenn du nur teilzeit arbeitest bis zum mutterschutz erhälst du auch nur den teilzeitarbeitgeberanteil zum mutterschaftsgeld. anders bekämst du den vollen arbeitgeberanteil
von
mellomania
am 20.10.2018, 19:19
Antwort auf:
In Elternzeit wieder Schwanger, hätte dazu rechtliche Fragen
Das solltest du aber jetzt besser wissen. Wenn die TE die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beendet, bekommt sie volles Mutterschaftsgeld nach dem VZ-Lohn sofern dieser noch besteht. Nur wenn sie eine Änderungskündigung unterschreibt und so TZ außerhalb der EZ arbeitet würde deine Aussage stimmen. Oder die EZ nicht zum neuen Muttesrchutz hin beendet. Mutterschaftsgeld wird immer nach dem aktuell gültigen Vertrag gezahlt. beendet man die EZ, lebt damit auch der eigentliche Vertrag auf und man hat ab diesen Tag Anspruch auf alle Vertragsinhalte, also auch volles Mutterschaftsgeld. TE kann also nur gewinnen wenn sie wieder arbeitet. Sei es indem sie TZ innerhalb der EZ arbeitet, oder das sie nach EZ bis zum neuen Mutterschutz wieder voll arbeitet. Nur wenn sie gar nicht arbeitet hat sie Nachteile, weil dann das EG geringer ausfällt.
von
Felica
am 20.10.2018, 20:27
Antwort auf:
In Elternzeit wieder Schwanger, hätte dazu rechtliche Fragen
schreibe ich doch. wenn sie die elternzeit NICHT beendet und in dieser tz arbeitet, bekommt sie nur tz anteil im mutterschutz. alleine beendet sich die elternzeit nicht, das läuft dann mit tz über den mutterschutz drüber...
von
mellomania
am 21.10.2018, 07:50
Antwort auf:
In Elternzeit wieder Schwanger, hätte dazu rechtliche Fragen
Schreibst du eben nicht. Deine Antwort list sich so als wenn man wenn man in TZ arbeitet nur Tugend im Mutterschutz bekommt. Das man wen man die EZ zum neuen Mutterschutz beendet das höhere bekommst erwähnst du nicht.
von
Felica
am 21.10.2018, 13:39