Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe im Januar meine Elternzeit um 1 Jahr verlängert und nun festgestellt das ich schwanger bin. Kann ich rein rechtlich meine Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers zurücknehmen und somit wieder Anspruch auf meine alte Stelle haben? Wenn nein wie verhält es sich mit dem Mutterschutzgeld? Arbeite derzeit nur auf stundenbasis ohne Vertrag bei meinem alten Chef...bissel naiv gewesen.
Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort
Lg
von
Despo1979
am 13.04.2018, 12:15
Antwort auf:
im 2. Elternjahr wieder schwanger
Hallo,
grundsätzlich nein. Sie können nur zum Ablauf des letztes Tages vor Beginn des neuen Mutterschutzes vorzeitig beenden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.04.2018
Antwort auf:
im 2. Elternjahr wieder schwanger
du kannst die laufende elternzeit auf einen tag vor dem neuen mutterschutz vorzeitig beenden, um das volle mutterschaftsgeld zu erhalten. eine andre möglichkeit der vorzeitigen beendigung der elternzeit gibt es nicht
von
mellomania
am 13.04.2018, 13:12
Antwort auf:
im 2. Elternjahr wieder schwanger
okay,
das heisst woher bekomme ich dann Mutterschutzgeld oder gar keines ?
von
Despo1979
am 18.04.2018, 13:44