vielen dank für die antwort was soll das genau heißen? - Krankheit: Lohnfortzahlung wie bei allen ANs (nicht in den ersten vier Wo. des AV)???? AV= in den ersten 4 wochen der arbeitsvertrages oder des arbeitsverbotes? - ein Entbindungsgeld gibt es seit 01.01.04 nicht mehr. Geringfügig Beschäftigte erhalten lediglich eine Einmalzahlung von 210 Euro. Die bekommen Sie nicht vom Arbeitgeber und der Krankenkasse, sondern vom www.Bundesversicherungsamt.de!!!!??? das wusste ich,kann dies den auch beantragt werden wenn ich im hauptjob mutterschaftsgeld beziehe? danke cke
Mitglied inaktiv - 12.05.2010, 19:56