Ihre Antwort: Höhe meines Mutterschutzlohnes im Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ihre Antwort: Höhe meines Mutterschutzlohnes im Beschäftigungsverbot

Vielen Dank für die schnelle Antwort zu meiner Frage, die ich gestern an Sie gerichtet habe: https://www.rund-ums-baby.de/recht/Beitrag_207943.htm "Hallo, Sie bekommen immer das, was Sie ohne BV bekommen würden Liebe Grüße NB" Nach eigener umfangreicher „Laien“-Recherche bleibt bei mir leider die oben genannte Frage offen. Insbesondere, was genau unter einer „dauerhaften Änderung des Verdienstes“ (laut Gesetzestext) zu verstehen ist und was dies für meinen konkreten Fall bedeutet, da meine Änderung des Verdienstes befristet, und somit nicht unbedingt von dauerhafter Natur, ist (wenn auch die befristete Änderung über einen längeren, 9,5-monatigen Zeitraum besteht). Nach Lesen verschiedener anderer Internetquellen entsteht der Eindruck, dass es im Streitfall auf die Entscheidung eines Gerichtes ankäme und der Lohn keinesfalls mit einer 100%-Sicherheit so auszuzahlen ist, als wäre das Beschäftigungsverbot nicht eingetreten. Es wäre sehr nett, wenn Sie mir kurz die Rechtsgrundlage nennen würden auf die sich Ihre Aussage bezieht. Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße

von Sussura am 21.02.2020, 11:31



Antwort auf: Ihre Antwort: Höhe meines Mutterschutzlohnes im Beschäftigungsverbot

Hallo, meine Vorrednerinen haben es ja super erklärt :-)

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.02.2020



Antwort auf: Ihre Antwort: Höhe meines Mutterschutzlohnes im Beschäftigungsverbot

Das mit den 3 Monaten vor Eintritt der Schwangerschaft betrifft nur Jobs, wo das Gehalt regelmäßig schwankt. Bei dir gilt der Satz von Fr. Bader. Du hast ein Anrecht auf das Vollzeitgehalt.

von malini am 21.02.2020, 12:28



Antwort auf: Ihre Antwort: Höhe meines Mutterschutzlohnes im Beschäftigungsverbot

im mutterschutz bekommst du das, was du bekommen würdest, wäre kein mutterschutz. das ist so. der schnitt von 3 monatslöhnen ist nur für die vorgesehen, die kein gehalt bekommen. gehalt ist monatlich, unabhängig von der leistung an sich, immer identisch. lohn variiert aber bez. zuschläge, provisionen etc. für die personen, die lohn erhalten, wird der schnitt der drei monate beginn des muschu genommen. bei dir ist es doch irrelevant, ob und wie lange du auf 100 prozenz läufst. selbst wenn du ein paar tage vor beginn des muschu auf 100 gehst, erhälst du im muschu eben 100. eben so, als wenn der muschu gar nicht da wäre. jetzt verstanden?

von mellomania am 21.02.2020, 13:04



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