Hallo,
ich weiß bereits, dass das Mutterschaftsgeld im Falle der bisherigen Arbeitslosigkeit in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt wird, finde hierzu aber leider die gesetzliche Regelung nicht. Wo steht das????
Da in meinem Fall Arbeitslosigkeit mit Anstellung zusammentrifft (Elternzeit, Arbeitgeber kann keine Teilzeit zur Verfügung stellen, will auch die Elternzeit nicht vorzeitig beenden, daher trotzdem Anspruch auf Arbeitslosengeld) müsste ich den genauen gesetzlichen Wortlaut duchlesen, da sich die Krankenkasse auf das Arbeitsverhältnis beruft.
Vielen Dank für Ihre Mühe,
Chaco
Mitglied inaktiv - 22.01.2009, 12:08
Antwort auf:
Höhe Mutterschaftsgeld bei Arbeitslosigkeit trotz Anstellung
Hallo,
Sie haben keinen Anspruch auf ArbGeld I, wenn Sie einen Arbeitsvertrag haben.
Meinen Sie villeicht Hartz IVß
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.01.2009
Antwort auf:
Höhe Mutterschaftsgeld bei Arbeitslosigkeit trotz Anstellung
Hallo,
nein, ich bekomme ALG 1, da alle Voraussetzungen gegeben sind, Arbeitswille etc. ja ebenfalls gegeben ist und mein Arbeitgeber mich aufgrund betriebsbedingter Schwierigkeiten nicht vor Ende der Elternzeit arbeiten lässt. Leider wussten das auch die meisten Mitarbeiter im AA nicht, ich musste den Weg über das Bundesministerium gehen, bis ich meinen Antrag abgeben konnte, war aber dann kein Problem mehr, einzige Voraussetzung war, dass mir der Arbeitgeber gestattet, während der Elternzeit anderweitig zu arbeiten.
Das war aber nicht meine Frage, sondern wo geregelt ist, in welcher Höhe ich Mutterschaftsgeld beziehe, wenn ich vorher Arbeitslosengeld bezogen habe.
Danke,
Chaco
Mitglied inaktiv - 22.01.2009, 14:43
Antwort auf:
Höhe Mutterschaftsgeld bei Arbeitslosigkeit trotz Anstellung
Hallo,
Sie meinen, Sie haben in der Elternzeit Teilzeit gearbeitet u den Job verloren und deswegen geht es um ArbGeld I für den TZ-Job?
§ 130 Abs. 2 Nr. 3 SGB III stellt eine besondere Schutzvorschrift für diejenigen Arbeitnehmer dar, die während der Elternzeit "nur" in Teilzeit oder gar nicht beschäftigt sind.
Die Höhe des Arbeitslosengeldes wird daher in Ihrem Fall unter Außerachtlassung des während der Betreuungszeit verringerten Arbeitsentgelts bemessen.
Hierbei ist allerdings zu beachten, daß nach § 132 SGB III eine fiktive Bemessung vorgenommen wird, wenn ein Bemessungszeitraum von mindestens 150 Tagen im erweiterten Bemessungsrahmen nicht festgestellt werden kann. Die Erziehungszeiten haben hier derart außer Betracht zu bleiben, daß sich der Bemessungsrahmen um diese Zeiten erweitert.Nach einem Urteil des Sozialgerichts Berlin wird auch die Zeit des Mutterschutzes vor der Geburt in die Aufschubzeit eingerechnet.
Demnach sind in etwa (ohne konkrete Kenntnis des Mutterschutzes) diese Zeiten als Bemessungsrahmen für die Höhe anzusetzen. Nach § 129 Nr. 1 Var. 1 SGB III erhielten Sie 67 % des im Bemessungszeitraum erzielten pauschalierten Nettoentgelts.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.01.2009
Antwort auf:
Höhe Mutterschaftsgeld bei Arbeitslosigkeit trotz Anstellung
Hallo,
vielen Dank für Ihre Bemühungen, aber leider bezog sich meine Frage nicht auf meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, das bekomme ich bereits (nein, ich habe meinen Teilzeitjob nicht verloren, sondern wollte Teilzeit arbeiten und der Arnbeitgeber hat aus betrieblichen Gründen eine Aufnahme von Arbeit während der Elternzeit abgelehnt, daher besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld trotz bestehenen Arbeitsverhältnisses, vgl. S.65 der Broschüre des BMFSFJ unter
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-und-Elternzeit,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf).
Da ich wieder schwanger bin und seit einem halben Jahr Arbeitslosengeld beziehe, wollte ich wissen, wo geregelt ist, dass im Falle des Bezugs von Arbeitslosengeld das Mutterschaftsgeld in dieser Höhe gezahlt wird und nicht nur die 13 € täglich. Ich bin nach wie vor erfolglos auf der Suche nach der entsprechenden Vorschrift.
Vielen Dank,
Chaco
Mitglied inaktiv - 23.01.2009, 02:04