Höhe Mutterschaftsgeld Steuerklassenwechsel und Dauer Mutterschaftsgeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Höhe Mutterschaftsgeld Steuerklassenwechsel und Dauer Mutterschaftsgeld

Sehr geehrte Frau Bader, danke für Ihre letzte Antwort. Zwei Dinge sind mir aber nicht klar: 1. Wenn ich meine EZ, wie inzwischen erlaubt, wegen Wahrung der Mutterschutzfristen für ein weiteres Kind vorzeitig beende, während dieser vergangenen EZ aber aufgrund einer Eheschließung ein Steuerklassenwechsel erfolgte, wird dann nach Anwendung der neuen Gesetzeslage das Mutterschaftsgeld immernoch aus "den letzten drei abgerechneten" Monatsnettos berechnet, also mit alter Steuerklasse, oder, wie es meinem AG seitens der Krankenkasse mitgeteilt wurde, mit der neuen Steuerklasse, also einem fiktiven Monatsnetto? Welche Stelle kann dazu eine definitive Aussage treffen? 2. Wenn das Mutterschaftsgeld, wie in so einem Fall, wesentlich höher ist, als das spätere Elterngeld, erhält man für die ersten beiden Monate nach der Geburt dann das (höhere) Mutterschaftsgeld oder das (niedrigere) Elterngeld? Im Gesetz steht, dass das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet wird, gilt das dann auch umgekehrt? Vielen Dank!

von Kunderella am 24.04.2013, 11:32



Antwort auf: Höhe Mutterschaftsgeld Steuerklassenwechsel und Dauer Mutterschaftsgeld

Hallo, 1.Man muss ja davon ausgehen, dass Sie verdienen würden, wenn Sie nicht erneut in Elternzeit gegangen wäre. Deshalb würde ich auch von der neuen Steuerklasse ausgehen. Ich würde da mal bei der Krankenkasse nachfragen! 2. Man bekommt das MG und das EG wird angerechnet Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.04.2013



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