Hallo Frau Bader,
ich bin nach der gesetzlichen Elternzeit momentan in einer Firmen-Elternzeit und arbeite 22h/Woche, vorher waren es Vollzeit 38h.
Demnächst werde ich eine Abfindung erhalten und mir einen neuen Job suchen, parallel nach der Sperre (soweit ich weiß 3 Monate) ALG1 beantragen.
Kinderbetreuung habe ich 25h/Woche, ich möchte aber höchstens 15h in Teilzeit arbeiten (was auch der Grund ist, warum ich das Abfindungsangebot überhaupt annehmen werde, denn 15h bietet mir mein jetziger AG nicht an).
Darf ich das, oder bin ich verpflichtet auch Angebote anzunehmen, die auf mehr Stunden ausgelegt sind?
Und berechnet sich mein ALG1 dann auf die 25h, die mein Kind betreut ist, oder auf die 15h, die ich höchstens arbeiten gehen möchte?
Vielen Dank und herzliche Grüße!
von
Karlafrodo
am 16.05.2019, 13:32
Antwort auf:
Höhe ALG1
Hallo,
nach den 15 Stunden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.05.2019
Antwort auf:
Höhe ALG1
Auf die 15 Stunden
von
Felica
am 16.05.2019, 13:36
Antwort auf:
Höhe ALG1
Dürfen tust du das - ALG erhältst du eben nur für die 15 Std. die du zur Verfügung stehen willst/kannst. Die Frage ist eher, ob du/ihr euch das leisten könnt auf Dauer.
Hast du /ihr dann nämlich zu wenig Geld, wirst du dich schwer tun, irgendwelche Sozialleistungen zusätzlich bekommen, wenn du eben eigentlich sogar mehr Stunden arbeiten könntest, da Betreuung vorhanden. Da würde das Amt eher verlangen, dass du die Betreuungszeit auch komplett zum arbeiten nutzt.
Aber ich denke, das habt ihr wohl schon durchgerechnet und seid euch sicher, dass es passt.
Viel Erfolg bei der Jobsuche!
von
cube
am 16.05.2019, 14:37
Antwort auf:
Höhe ALG1
Danke an alle für die schnelle Antwort und die Hinweise.
Glücklicherweise muss ich aus finanziellen Gründen gar nicht arbeiten, daher die Frage ob ich auf eine maximale Anzahl von Stunden bestehen kann.
von
Karlafrodo
am 17.05.2019, 07:01