Hallo Frau Bader,
Ich habe letzte Woche schon einmal gefragt bzgl. Absicherung / angedrohtem Mobbing am Arbeitsplatz, wenn ich zurück gehe.
Ich habe den Tip genutzt und einen schriftlichen Antrag auf 30 Std Teilzeit gestellt. Trotz vorheriger Absage wurde er nun plötzlich doch genehmigt...ich habe nun einen Nachtrag zum AV ab dem 1. Tag nach der EZ vorliegen.
Wenn ich diesen nun unterschreibe, habe ich dann trotzdem noch das Recht zum Ende der EZ mit der 3monats-Frist zu kündigen oder verwirke ich dies mit der Unterschrift? Und könnte ich evtl die EZ trotz Nachtrag noch verlängern?
Ich muss den Nachtrag diese Woche noch zurückschicken... vielen Dank vorab!
LGr sandra616
von
sandra616
am 10.09.2015, 15:04
Antwort auf:
Hebelt ein Nachtrag zum AV die Kündigungsfrist nach EZ aus?
Habe ich doch schon beantwortet?!
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.09.2015
Antwort auf:
Hebelt ein Nachtrag zum AV die Kündigungsfrist nach EZ aus?
Mit der Unterwchrift greift die Kündigungsfrist des Nachtrages.
Also 3 Monate vor Ende kündigen und Sperre in Kauf nehmen.
von
Sternenschnuppe
am 10.09.2015, 15:33
Antwort auf:
Hebelt ein Nachtrag zum AV die Kündigungsfrist nach EZ aus?
Danke! Aber der Nachtrag regelt nur die 30Std und die Vergütung. Beim Rest gilt der ursprüngliche Vertrag.
Mir gehts eigentlich darum, dass ich mir nicht die Möglichkeit nehmen möchte, zum Ende der Elternzeit bis 23.10.15 die Kündigung einzureichen (und somit die gesetzlichen 3Monate einhalte und dann nicht zurück zu müssen).
Verpflichte ich mich mit Unterschrift zum 25.1.16 wieder dort anzufangen? Denn eigentlich gelten doch trotzdem die KüFrist in EZ und danach die 1monatige lt Vertrag oder?
von
sandra616
am 10.09.2015, 18:24