Sehr geehrte Frau Bader,
mein Mann gibt mir für 3 Personen wöchentlich 120,00 Euro. Davon sind Lebensmittel, Waschmittel, Windeln und Tanken zu bezahlen. Er selbst ißt auch mit von dem Haushaltsgeld. Kleidung und Schuhe fürs Kind und mich muß ich selbst zahlen (vom Kindergeld!!!)
Ich möchte mich nicht von meinem Mann trennen aber er ist schon krankhaft geizig obwohl er gut verdient. Was habe ich für Möglichkeiten meine Ansprüche auch ohne Trennung durchzusetzen? Ich war schon beim Anwalt wurde aber nicht gut beraten. Mein Mann hat durch seine Anwältin ein Schreiben mir zukommen lassen wonach er sich auf Naturalien wie z. B. das ich und unser Sohn kostenlos bei ihm wohnen (was eigenlich normal sein sollte - wohl aber nicht bei dem Anwalt von mir und der Anwältin meines Mannes!) Könnte ich ohne Anwalt direkt beim Gericht eine Klage einreichen und wenn ja, bei welchen und auf welche Paragraphe könnte ich mich berufen? Beratungshilfeschein werde ich aufgrund des guten Verdienstes meines Mannes 2600 Euro Netto nicht bekommen und die Rechtschutzversicherung übernimmt das auch nicht.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
von
Baby2007J
am 29.05.2011, 00:53
Antwort auf:
Haushaltsgeld einklagen?
Hallo,
zum Wirtschaftsgeld gehören die Kosten, die zur täglichen Lebensführung nötig sind. Dazu gehört die Verköstigung und die übliche Haushaltsführung, also auch zum Bsp. Waschmittel.
Die Regelung des PKW kann u.U. dazugehören, muss aber nicht. Zu den allgemeinen Haushaltskosten gehört dies aber auf jeden Fall.
Die Rechnung ist doch ganz einfach: was verdient er und was sind die festen Kosten (Miete, Schulden etc).
Dann wird festgestellt (Haushaltsbuch?), was die Fam. und zusätzlich jeder einzelne benötigt.
Das muss natürlich fair verteilt werden. Die Hausfrau arbeitet genauso viel wie der, der tatsächlich Geld dafür bekommt, und so sieht es auch der Gesetzgeber.
Und wenn dann noch was übrig bleibt, entscheiden die Ehegatten gemeinsam, was mit dem Geld geschieht (sparen, besondere Ausgaben).
Außerdem steht jedem Ehegatten ein Taschengeld zu, also etwas, worüber er alleine und frei verfügen kann. Man sagt, dass sollen so 5 % des Nettos nach Abzug der Schulden sein.
Dies kommt im Gesetz im § 1360 a BGB als Teil des Unterhaltsanspruches zum tragen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.05.2011
Antwort auf:
Haushaltsgeld einklagen?
Hallo,
das Einkommen aller Familienmitglieder steht auch der Familie zu.
Und muss für alle Ausgaben der Familie verwendet werden.
Zudem hat jeder Ehegatte einen Anspruch auf "Taschengeld". bei Dir wären das für Dich persönlich ca. 130-150 EUR mtl. mit denen Du machen kannst was Du willst.
Lies mal: http://www.authora.de/eherecht/ehepartner-taschengeld/
Ich werte jetzt nicht, warum Dein Mann Euch so wenig als Familie = Gemeinschaft = gleiche Rechte und Pflichten sieht.
Aber ich frage mich, was er mit dem Rest des nicht für Miete, Haushalt, Versicherungen etc. Geldes macht?
Viele Grüße
Désirée
P. S. er muss auch Deinen Anwalt übrigens zahlen!
von
desireekk
am 29.05.2011, 12:15
Antwort auf:
Haushaltsgeld einklagen?
Hallo,
Dein Mann hat Dir tatsächlich ein Schreiben seines Anwaltes zukommen lassen?
Ich würde ernsthaft die Beziehung überdenken. Krank hin oder her - das ist unerträglich!
Sprachlose Grüße
Sigrid
Mitglied inaktiv - 30.05.2011, 08:50