Hat der AG Sonderkündigungsrecht? (Teilzeitarbeit in Elternzeit)

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Hat der AG Sonderkündigungsrecht? (Teilzeitarbeit in Elternzeit)

Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich seit 2008 in Elternzeit, habe mein zweites Kind 2010 bekommen und noch bis Frühjahr 2012 Elternzeit genehmigt - das dritte Jahr Elternzeit fürs zweite Kind ist noch nicht beantragt. Vor wenigen Wochen habe ich bei meinem AG eine Teilzeitvereinbarung unterschrieben in Elternzeit und besfristet bis zum Ende der derzeitig genehmigten Elternzeit, die in Heimarbeit zu erledigen sein sollte, sofern betriebliche Gründe nicht dagegen sprächen. Kaum trat ich die Stelle an, wurden alle meine erledigten Schreibarbeiten nur so "zerrissen", weil angeblich weder qualitativ noch quantitativ akzeptabel. Bis heute kann ich nicht nachvollziehen, was daran nicht in Ordnung sein sollte, da ich gewissenhaft und sehr sorgfältig gearbeitet habe, jedoch kann nur mein Prokurist meine Arbeit auch wirklich fachlich einschätzen (wir sind eine kleine Abteilung von 3 Mitarbeitern). Da ich mich weigerte, eine mir schon nach 5 Wochen Arbeit zugesandte Aufhebungsvereinbarung des Teilzeitvertrags zu unterzeichnen, zitierte mich die Personalabteilung umgehend tagtäglich ins Büro, welches 120km von meinem Wohnort entfernt ist. Dass es mir nicht möglich ist, zusätzlich zu 4 Stunden Arbeit täglich auch noch 4 Stunden auf der Autobahn pro Tag zu verbringen, müsste auch meinem AG glasklar sein. Dennoch droht er mir nun mit fristloser Kündigung des Teilzeitvertrages, wenn ich nicht umgehend täglich im Büro erschiene (geht einfach nicht, wenn ich nicht meine Ehe und Familie aufs Spiel setzen will und würde mir aufgrund der Spritkosten ein Minusgeschäft verschaffen). Ich stille meinen Jüngsten noch 2-3mal täglich, weshalb ich von Anfang an überhaupt nur einem Heimarbeitsplatz zugestimmt hätte. Mein Vertrag jedoch ist kein expliziter Heimarbeitsplatz, sondern es ist darin lediglich vermerkt, dass ich nach Absprache mit der Abteilung meine Arbeiten von zuhause aus erledigen darf - s.o. Nachdem alle Vermittlungsversuche des Betriebsrates gescheitert sind, habe ich einen Rechtsanwalt mit der Angelegenheit betraut. Dieser meinte, er sei nicht ganz sicher, ob es der Firma nicht nun sogar möglich sei, mein gesamtes (ansonsten unbefristetes Vollzeit-)Arbeitsverhältnis zu kündigen, da man die Teilzeitarbeit mit der sonstigen Arbeit im Zusammenhand sehen könnte, und eine "Arbeitsverweigerung", wie man mir nun vorwirft, im Prinzip auch für die Zeit nach der Elternzeit gelten könne. (Die Frage sei, ob die Teilzeitarbeit nun als einheitliches Arbeitsverhältnis mit der normalen Vollzeitstelle zu sehen sei.) Damit stünde ich möglicherweise in wenigen Tagen komplett "auf der Straße", soll heißen: nicht mehr beitragsfrei gesetzlich krankenversichert, Kinder gleichfalls... kein Arbeitslosengeld, da ja "eigentlich" noch in Elternzeit ohne Bezüge, oder? Letzteres Szenario bereitet mir großen Kummer, da mein Mann und ich derzeit finanziell nicht so bombig aufgestellt sind. Kann mir das tatsächlich passieren? Damit wäre ja der Kündigungsschutz in Elternzeit komplett umgangen worden - ich habe mir ansonsten nichts zuschulden kommen lassen und bin mir inzwischen sicher, dass ich ganz einfach "rausgekickt" werden soll als einzige im Betrieb beschäftigte junge Mutter. :-(

Mitglied inaktiv - 26.07.2011, 23:32



Antwort auf: Hat der AG Sonderkündigungsrecht? (Teilzeitarbeit in Elternzeit)

Hallo, bitte die Hinweise lesen u kurz u allgemein fragen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.07.2011



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