Hallo, meine Tochter lebt in Scheidung. Bekommt auch den Mehrbedarf für Alleinerziehende. Jetzt musste sie einen neuen Antrag stellen. Dazu musste sie angeben, ob und wie oft ihr Sohn beim Kindesvater ist. Außerdem, ob der KV Sachgeschenke gibt bzw. Versicherungen bezahlt. Der KV verdient nur ca. 800,- €, muss also keinen Unterhalt zahlen. Meine Tochter gab an, dass der Sohn ca. 8 Tage im Monat beim Vater ist und der Vater die Unfallversicherung für den Sohn, sowie Haftpflicht + Hausrat für meine Tochter zahlt. Ihr wurde daraufhin der Regelunterhalt für die 8 Tage für den Sohn, sowie der Mehrbedarf für Alleinerziehende für 8 Tage gekürzt (insgesamt also 94,30 €), sowie die Zahlungen der Versicherungen als Kindesunterhalt in Höhe von 50,- € vom Hartz4-Bezug abgezogen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist, zumal das Kind an den "Papa-Tagen" nie beim KV schläft (der KV hat nicht mal ein eigenes Bett, geschweige denn ein Kinderbett), außerdem geht das Kind erst nach dem Frühstück zum KV und ist vor dem Abendessen zu Hause... meine Tochter hat also außer Mittagessen die gleichen Aufwendungen, wie sonst auch. Die Kosten für die Unfallversicherung für das Kind belaufen sich auch nur auf 15,57 €, nicht auf 50,- €. Der KV zahlt ja auch Haftpflicht + Hausrat in Höhe von 24,43 €, die eigentlich von der ARGE (gibt genug Gerichtsbeschlüsse) zu tragen wären. Was raten Sie meiner Tochter, falls der Widerspruch abgelehnt wird?
von jennysmum am 04.03.2012, 17:23