haben wir recht auf kinderzuschlag und oder wohngeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: haben wir recht auf kinderzuschlag und oder wohngeld

Sehr geehrte Frau Bader ich verdiene monatlich zirka 2400 euro brutto am meistens ist das wenig meine netto geht von 1550 netto bis 1900 euro.Mein frau ist schwanger und sie ist am Arbeitsamt und bekkomt 414,40euro ab 1.11 fangt an mutterschutz.Wir haben schon zwei kinder eine ist 8jahre geht in 3 kllase und dann in mittagsbetreung wir zahlen fur im 135euro monatlich.Zweite kind ist vorschul kind geht in kindergarten und wir zahlen 80 bis 85 euro monatlich.2 zimmer wohnung bezahlen wir 650euro kalt,betriebs kosten 70e,heizungskosten 70e,strom bezahlen wir 63e,rundfunk gebuhr jeder drite monat 50e,versiecherung fur auto in jahr bezahle ich 1030e,dann kfz steuer 150e in jahr.Wegen arbeit ich fahre mit auto das sind monatlich zwischen 200 und 400e,und da sind noch arbeitsklaidun fur mich und dan fur kinder jedes monat welche ausgabe fur schule und kindergarten.ich bitte euch antworten sie mir habe ich welche rechts auf kinderzuschlag oder wohngeld.Viele grusse und alles gutte

von franzmilican am 15.10.2017, 20:20



Antwort auf: haben wir recht auf kinderzuschlag und oder wohngeld

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise, einzelne Berechnungen kann und darf ich hier nicht vornehmen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.10.2017



Antwort auf: haben wir recht auf kinderzuschlag und oder wohngeld

wird Frau Bader hier keine Wohngeldberechnung vornehmen. Ich empfehle den Wohngeldrechner bei biallo.de.

von ALF0709 am 15.10.2017, 20:27



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