Wir sind eine junge Familie, beide berufstätig im Schichtdienst (ab 6:00 morgens) und haben jetzt die Benachrichtigung erhalten, es wäre uns zumutbar, unser Kind auch in den Nachbardörfern(5km, bzw.7km Entfernung) anzumelden.
Wir haben nur ein Fahrzeug zur Verfügung, um zur Arbeit zu kommen und könnten unser Kind dann mit dem Fahrrad fahren. Um das organisatorisch zu regeln, müssten wir Zauberer sein, wenn man bedenkt, dass uns manchmal mittags gerade eine halbe Stunde bleibt, um uns abzulösen.
Bitte um Antwort, viele Grüße,
Lars F.
Mitglied inaktiv - 18.02.2012, 11:40
Antwort auf:
Habe ich einen Anspruch auf einen wohnungsnahen Kindergartenplatz ab drei?
Hallo,
würde diese Argumente schriflich dem städt. Amt und den Trägern mitteilen u gleichzeitig einen Wunschkiga angeben
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.02.2012
Antwort auf:
Habe ich einen Anspruch auf einen wohnungsnahen Kindergartenplatz ab drei?
Wo habt ihr denn Euer Kind angemeldet? Bei uns kann man hier das Kind in der nächsten Kita anmelden und dann schauen, ob man den Platz bekommt.
Ab morgens 6 Uhr ist auch keine Kita geöffnet. Die meisten starten erst um 7.30 Uhr... da wird es mit dem Schichtdienst auch nix werden.
Mit Fahrrad ist ja schonmal auch völlig utopisch... allein im Winter, schon viel zu gefährlich (5-7 km zur nächsten Kita zu strampeln).
Unbedingt das Jugendamt mal fragen, die helfen Euch sicherlich weiter.
von
Sonni74LS
am 18.02.2012, 14:22
Antwort auf:
Habe ich einen Anspruch auf einen wohnungsnahen Kindergartenplatz ab drei?
Würde mich dann um eine Tagesmutter bemühen, bis ein Platz im Wunschkindergarten zu bekommen ist.
Wenn die mit dem Jugendamt zusammenarbeiten, dann kostet das auch nicht mehr.
Einen Rechtsanspruch gibt es nur auf einen Platz, aber nicht auf einen Wunschplatz.
Wir haben auch einen am anderen Ende der Stadt, sind auch sehr zufrieden, waren froh nach dem Umzug überhaupt etwas zu bekommen hier.
Mitglied inaktiv - 18.02.2012, 21:18