Habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung(beschäftigunsverbot)nach dem Krankengeld?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung(beschäftigunsverbot)nach dem Krankengeld?

Hallo, ich bin seit dem 03.06.2019 Wegen psychischen Problemen arbeitsunfähig. Und beziehe somit seit dem 15.07.2019 Krankengeld. Nun bin ich schwanger (7+5) mein Frauenarzt möchte mir ein Beschäftigungsverbot erteilen, auf Grund der dortigen Arbeitsbedingungen: * Zahntechniker Labor * Viel stehen * Risiken auf Ansteckung mit HIV, Herpatites A,B und C * Gerüche von geschmolzenem Kunstoff und Metallen. Meine Aktuelle Krankmeldung geht noch bis 06.06.2020. meine Frage wäre: Wenn das Beschäftigungsverbot ab dem 07.06.2020 gilt. Hätte ich dann Anspruch auf Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber? Wenn ja wie hoch würde das Entgelt sein. Normal wird es ja nach den letzten 3 Monatsgehältern berechnet aber ich bin ja seit knapp einem Jahr krank. Hoffe mir kann jemand helfen. Danke

von Christina95 am 31.05.2020, 17:41



Antwort auf: Habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung(beschäftigunsverbot)nach dem Krankengeld?

Hallo, wenn ich es richtig verstehe, sind SIe noch immer arbeitsunfähig. Da spielt das BV keine Rolle. AUßerdem hätte der AG das BV aussprechen müssen. Dieser soll Sie im Übrigen umsetzen. Die Höhe des BV ist also noch in weiter Ferne. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.06.2020



Antwort auf: Habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung(beschäftigunsverbot)nach dem Krankengeld?

Kannst Du denn sofort wieder arbeiten gehen, wenn der Arbeitgeber Dir einen sicheren Arbeitsplatz bieten kann?

von Sternenschnuppe am 31.05.2020, 18:15



Antwort auf: Habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung(beschäftigunsverbot)nach dem Krankengeld?

Nein in meinem betriebt gibt es keinen anderen sicheren Platz für mich.

von Christina95 am 31.05.2020, 18:58



Antwort auf: Habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung(beschäftigunsverbot)nach dem Krankengeld?

Und bei einem Beschäftigungsverbot kann und darf ich nicht arbeiten.

von Christina95 am 31.05.2020, 19:00



Antwort auf: Habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung(beschäftigunsverbot)nach dem Krankengeld?

Du musst arbeitsfähig sei. Das ist der erste Punkt. Der zweite ist das der AG das BV ausstellen muss wegen der Arbeit, nicht der Arzt. Dieses BV kann sowohl von der KK wie auch vom AG angezweifelt werden. Vor allen wenn daran gezweifelt wird ob du wieder arbeitsfähig bist. In dem Falle das du ohne die Schwangerschsft nicht wieder arbeiten würdest müsste weiter eine AU ausgestellt werden, mit entsprechenden Krankengeld. Da nicht schwangerschaftsbedingt, würde es für das EG mit 0 € gewertet werden.

von Felica am 31.05.2020, 20:05



Antwort auf: Habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung(beschäftigunsverbot)nach dem Krankengeld?

Dein Frauenarzt darf deine Tätigkeit nicht in diesem Maß beurteilen. Er darf nur ein bv ausstellen, wenn dien Leben oder das des Kindes durch die ss gefährdet sind. Man kann auch in dem Bereich der Zahntechnik gewisse Tätigkeiten abgeben und sich auf solche konzentrieren, die erlaubt sind. Wie es auch in vielen anderen medizinischen Bereichen mittlerweile der Fall ist, obwohl man früher sofort ein BV ausgestellt bekam. Dein BV darf angezweifelt werden. Wird dem auch noch statt gegeben, musst du den Lohn zurück zahlen. Würde mir das also sehr gut überlegen..... die Gesetze sind nun einmal mittlerweile geändert worden.

von Meyla am 01.06.2020, 10:21



Antwort auf: Habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung(beschäftigunsverbot)nach dem Krankengeld?

Der Artzt kann sehr wohl ein BV aussprechen, was dann auch gilt. Denn es ist ein ärztliches Atest. Und wenn der Arzt der Meinung ist das mein Baby und ich gefährdet sind kann mein AG sagen was er möchte. Das BV gilt. Und arbeitsfähig wäre ich ja, da ich mir keine neue AU hole. Ich möchte lediglich wissen, wie dann das Entgelt berechnet wird? Bitte um Antworten von Leuten mit so einer Erfahrung.

von Christina95 am 01.06.2020, 10:39



Antwort auf: Habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung(beschäftigunsverbot)nach dem Krankengeld?

Ja, sas stimmt ja auch. Sber eben nur, qenn er eine Diagnose benennen kann, die dies begründet. Und die darf ein Arbeitgeber 2bensl wie die Krankenkasse anzweifeln (siehe MuSchG). Es hmgsb bereits Frauen, in dsnn zur Kasse gebeten wurden. Keine Fiktion, nachlesbar. Die letzten 3 Monate werden nur bei unstabilem gehalt gewertet, sprich Schichtzulagen. Ansonsten erhält du das, was ohne BV gelten würde. https://m.rund-ums-baby.de/recht/Beschaeftigungsverbot-Anfechtung-durch-AG_82152.htm

von Meyla am 01.06.2020, 11:16



Antwort auf: Habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung(beschäftigunsverbot)nach dem Krankengeld?

Auch wenn du es nicht einsehen möchtest: Die bisherigen Antworten sind völlig korrekt. Deine seit letztem Jahr bestehende Erkrankung muss abgeschlossen sein. Nur weil du dir keine neue AU ausstellen lässt, bist du nicht geheilt. Anders gefragt: Wenn du nicht schwanger wärest, würdest du dann am 07.06. wieder anfangen zu arbeiten? Wenn du diese Frage mit „Nein“ beantwortest, ist die Krankheit nicht beendet. Dein Arzt darf nur aus gesundheitlichen Gründen ein BV ausstellen und die dürfen nicht deine jetzt akute Krankheit betreffen. Wenn du auch künftig weiter behandelst wirst, merkt deine Krankenkasse das als Erste und die zahlen ja schließlich sowohl das Krankengeld als auch die Lohnfortzahlung bei einem BV. Und glaube mir, die 33% Differenz wollen auch die sparen, gerade jetzt wo denen die Kosten um die Ohren fliegen. Im Zweifel musst du das Geld zurückzahlen, dann lieber gleich weiter Krankengeld beziehen. Für jedes BV was auch nur ansatzweise mit deiner Tätigkeit zu tun hat, ist alleine dein Arbeitgeber zuständig, d.h. du musst ihm die Gelegenheit geben, dir einen mutterschutzgerechten Arbeitsplatz anzubieten und erst wenn er das nicht kann, darf er (eben nach der Gefährdungsbeurteilung) ein BV aussprechen.

von KielSprotte am 01.06.2020, 11:20



Antwort auf: Habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung(beschäftigunsverbot)nach dem Krankengeld?

Es gibt zwei Arten von BV: 1. Der Arbeitsplatz kann nicht gemäśs dem MuSchG eingerichtet werden. Z.B. die oben genannten Ansteckungsgefahren etc. Dann muss der Arbeitgeber ein BV aussprechen. 2. Leib und Leben von Schwangerer oder Ungeborenen sind durch die Arbeit in Gefahr, zb durch Gerüche, die ein unstillbares Erbrechen auslösen. Dann stellt der Arzt ein BV aus. Zweiteres kann der Arbeitgeber durch einen zweiten Arzt überprüfen lassen. In der Praxis stellen Ärzte häufig ein BV aus, wenn es um die Arbeitsbedingungen geht und angeblich überprüfen die Krankenkassen das stichprobenartig. Bei beiden Varianten musst du arbeitsfähig sein, also jederzeit einsatzbereit, sobald sich die Bedingungen ändern. Sollte dein AG einen kontaktlosen Büroarbeitsplatz für dich haben, müsstest du diesen schön morgen besetzen können. (In meinem Beispiel mit dem Erbrechen durch Gerüche würden zb die Gerüche oder das Erbrechen aufhören) Was vermutlich unglaubwürdig wirkt, wenn du schon über ein Jahr krank bist und nahtlos ins BV gehst. Insofern haben die Vorrednerinnen schon Recht, dass das BV falsch ausgestellt wurde- ob und welche Folgen es gibt, sei mal dahin gestellt. Die drei Monate gelten nur für AN, die ein regelmäßig schwankendes Gehalt beziehen, durch Nachtzuschläge u.ä. Du bekommst das, was du ohne BV auch bekommen würdest, also den vollen Lohn von deinem AG.

von marieseptember am 01.06.2020, 11:25



Antwort auf: Habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung(beschäftigunsverbot)nach dem Krankengeld?

di krankmeldung muss enden, weil du arbeiten gehen könntest. solange du nicht gesund bist, gibt es kein bv. krankmeldung geht immer vor arzt darf das gar nicht ausstellen. AG muss gefährdungsbeurteilung machen und dir ersatzarbeit zuweisen, die du annehmen MUSST. auch wenn es nicht deiner qualifiaktion entpsricht. das hast nicht du zu entscheiden ob es ersatztätigkeit gibt. das ist aufgabe des arbeitgebers wäre ich dein ag würde ich das sehr wohl nicht gelten lassen, da der arzt in dem fall in mein arbeitsgebiet geht, was er faktisch nicht darf. alle bisherigen antworten sind korrekt. daher zuerst klären, ob du gesund bist und arbeiten kannst. selbst wenn der ag ein bv ausstellt kann und muss er JEDERZEIT prüfen, ob er was anderes hat . und wenn er es hat, MUSST du arbeiten. wenn du eben noch krank wärst, könntest du das nicht. daher gilt bv vom arzt NICHT AG muss prüfen und BV aussstellen WENN krankmeldung vorüber. wenn nicht, dann weiter krank.

von mellomania am 01.06.2020, 12:31



Antwort auf: Habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung(beschäftigunsverbot)nach dem Krankengeld?

Du hast die Frage ob du ohne BV wieder arbeiten könntest selbst mit Nein beantwortet. Also bist du nicht arbeitsfähig. Ohne ein BV würdest du dir zu 100% doch eine weitere AU holen. Zumal die KK dir nie und nimmer abnimmt das du nach dieser langen Krankschreibung und kurz vor Aussteuerung ohne Wiedereingliederungsmaßnahme wieder voll arbeitsfähig wärst. Dein Arzt kann gar nicht wissen was du auf der Arbeit zu machen hast, denn dein AG kann dir geeignete Ersatztätigkeiten zuweisen. Gerade aktuell wird in vielen Betrieben umgesattelt. Deshalb darf der Arzt wegen der Arbeit - und das genau führst du ja an - gar kein BV ausstellen. Du weißt halt über die Gefahren. Der AG wäre schön blöde würde er bei dem BV nicht Rücksprache mit der KK halten. Der darf da nämlich erst einmal das Geld vorstecken, was er ja aktuell nicht mehr muss. Und die KK wird kein Interesse daran haben mehr zahlen zu müssen als sie eigentlich müsste. Mehr als es dir sagen kann man nicht. Fr. Bader wird das was wir geschrieben haben auch bestätigen. Glaubst du, Du bist die erste welche eine solche Frage stellt? Sowas kommt hier alle paar Tage. Eigentlich könnte man das schon mit Copy&Past beantworten.

von Felica am 01.06.2020, 16:29



Antwort auf: Habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung(beschäftigunsverbot)nach dem Krankengeld?

Hallo, Hol dir keine neue Krankmeldung und gehe wieder arbeiten. Teile dann dem Arbeitgeber mit, dass du schwanger bist. Wenn er keinen sicheren Arbeitsplatz hat, wird er dir ein Beschäftigungsverbot ausstellen. Warum hast du das Beschäftigungsverbot bekommen? (Das brauchst du hier nicht schreiben.) Hat es was mit dem Arbeitsplatz zu tun, weil der nicht sicher ist für schwangere? Oder hat es was mit dir, deiner Krankheit zu tun? Oder wegen Mobbing? LG luvi

von luvi am 01.06.2020, 16:57



Antwort auf: Habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung(beschäftigunsverbot)nach dem Krankengeld?

wenn ich nicht arbeiten gehe kann ich auch nicht gemobbt werden..:-)

von mellomania am 01.06.2020, 18:09



Antwort auf: Habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung(beschäftigunsverbot)nach dem Krankengeld?

Weiß dein AG, dass du schwanger bist? Wenn nicht, teile ihm mit, dass du schwanger bist und dass deine AU am 6.6. endet und du wieder arbeiten kommst. Ich gehe davon aus, dass du nicht die erste Schwangere in dem Unternehmen bist. Wie wurde bei deinen Kolleginnen gehandelt? Hast du noch Resturlaub? (Davon gehe ich aus, weil du bei AU auch Urlaub hast.) Da morgen schon der 2.6. ist und du das Ende deiner AU kurzfristig mitteilst wäre eine Möglichkeit erst den Urlaub zu nehmen. Somit hat dein AG Zeit um einen Arbeitsplatz für dich zu gestalten, der auch schwanger möglich ist. Sollte er keinen Arbeitsplatz schaffen können kann er dich nach dem Urlaub ins BV schicken. Würdest du direkt von AU ins BV gehen würde ich es anzweifeln, weil du das Ende deiner AU nicht früh genug mitgeteilt hast. Ich war auch lange Zeit AU und habe meinem AG ca.2,5 Wochen vor dem Ende mitgeteilt, dass sie endet. Ich plante direkt meinen Resturlaub zu nehmen, um 1.) meinem AG Zeit zu geben, indem er schauen kann, wo er mich einsetzt-Versetzung möglich, 2.) ich eine Zeit ohne AU haben wollte. Mein AG hat dem zugestimmt, u.a.wg. o.g. Punkt, aber auch, damit ich den Urlaub erst abbaue bevor ich wiederkomme. Ich habe sogar noch um eine Zeit verlängern können und war dann über 3 Monate im Urlaub. (Das sammelt sich schnell an, wenn man AU war.) Dein AG kann dich auch in ein anderes Unternehmen versetzen, falls er damit zusammen arbeitet. Ich kenne zwei Erzieher, die mit Bekanntgabe ihrer Schwangerschaft ins Büro versetzt worden sind. Als die Dritte ihre Schwangerschaft verkündete wurde sie in eine andere Kita ins Büro versetzt. (Das hat die Frau abgelehnt und da sie noch EZ vom 1.Kind über hatte, hat sie das genommen und ihr EG fiel weniger aus. Sie hat geklagt, doch der Richter gab dem AG Recht, denn ein Arbeitsplatz hat zur Verfügung gestanden; sie hat den abgelehnt.) BV vom Arzt ist möglich, kann angezweifelt werden und wenn der Gutachter es anders sieht kann eine Rückzahlung folgen und die sofortige Arbeitsaufnahme. Wie dann die Zeit im BV, welches es lt. Gutachter hätte nicht geben dürfen, bzgl. EG gesehen wird weiß ich nicht. Ich kann verstehen, dass du wg. psychischer Probleme, vermutlich auch arbeitsbedingt, nicht arbeiten möchtest. Jetzt hast du herausgefunden, dass es, wenn du darauf AU bist, es mit 0-Runde für das EG zählt. Du möchtest jetzt noch Monate sammeln die mit Geld ins EG einfließen und natürlich wäre für dich die leichteste Methode von AU ins BV zu gehen, aber denke daran, dass es Konsequenzen haben kann. Egal wie du es drehst, du wirst Monate mit 0-Runde haben, weil du keine 12 Monate mit Geld haben wirst.

von Ani123 am 01.06.2020, 19:04



Antwort auf: Habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung(beschäftigunsverbot)nach dem Krankengeld?

Um ein BV erhalten zu können, muss man grundsätzlich erst mal arbeitsfähig sein. Es ist nämlich ein "Bsschäftigungs-Verbot" - im Gegensatz zur "Arbeits-Unfähigkeit". Beschäftigungs-Verbot setzt eben voraus, du könntest arbeiten - es wird dir aber auf Grund des MuSchu vom AG untersagt oder eben vom Arzt. Der Arzt aber darf kein BV ausstellen das sichauf den Arbeitsplatz bezieht, ohne das der AG die Möglichkeit hatte, dir eine dem MuSchu entsprechende Tätigkeit/Arbeitsstelle überhaupt zuzuweisen. Der AG muss nach Kenntnis der SSW erst mal eine Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz durchführen. Die kann kaum durch den Arzt erfolgen. Und es ist auch erst irrelevant, ob DU meinst, das der AG dir keinen sicheren Platz zuweisen kann - das ist die Aufgabe des AG`s, dies zu prüfen. Er könnte dich auch den Empfang setzen und/oder Akten sortieren lassen. Bzgl. viel stehen - der AG ist dann eben verpflichtet, dir eine Sitzgelegenheit zur Verfügung zu stellen. Oder aber - bei gehenden/stehenden Tätigkeiten - ein Teil-BV auszusprechen, bei dem deine Arbeitszeit entsprechend reduziert wird (das hatte ich zB ab dem 6. Monat). Ich als AG würde ein BV vom FA anzweifeln. Es ist ziemlich unwahrscheinlich, dass du nach Monaten der AU wegen psychischer Probleme plötzlich wieder voll arbeiten könntest. Normalerweise würde eine Wiedereingliederung folgen, bei der du mit weniger Stunden einsteigst und diese langsam nach einem vorher mit der festgelegten Plan (Hamburger Modell) steigerst. Alleine diese (soweit ich weiß) vorgeschriebene Wiedereingliederunsphase müsste ja angekündigt und besprochen werden. Dazu erhältst du vom Arzt Unterlagen. Statt dessen kommt eine "ich könnte ab morgen wieder voll arbeiten, habe aber leider ein BV bekommen"? Nein, sorry - das würde ich nicht akzeptieren.

von cube am 02.06.2020, 11:46



Antwort auf: Habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung(beschäftigunsverbot)nach dem Krankengeld?

Mellomania, Sie ist wegen psychischer Probleme arbeitsunfähig. Ob das aufgrund von Mobbing am Arbeitsplatz ist oder andere Ursachen hat, kann ich nicht beurteilen. Wenn du das kannst, scheinst du einen Wissensvorsprung zu haben. LG luvi

von luvi am 02.06.2020, 14:15



Antwort auf: Habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung(beschäftigunsverbot)nach dem Krankengeld?

Hallo, 2 Verständnisfragen, interessehalber: Muss man dem Arbeitgeber tatsächlich das Ende der AU mitteilen? Auf die Idee wäre ich nie gekommen, denn das Ende der AU steht doch sowieso auf der Krankmeldung. Gibt es für jede Berufsgruppe Wiedereingliederung? Ich kenne das nur von Lehrern. Sonst kenne ich niemanden, der nach langer Krankheit nicht wieder voll eingestiegen ist bzw. von selbst seine Arbeitsstunden reduziert hat. LG luvi

von luvi am 02.06.2020, 14:21



Antwort auf: Habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung(beschäftigunsverbot)nach dem Krankengeld?

und wenn du es ablehnst, kannst du gekündigt werden. habe zwei beispiele hier. da muss das gemacht werden. de arzt setzt was auf, wieviele stunden, bis wann, stufenweise hoch etc und dann macht man das. aber davon ab: ohne arbeitsfähig zu sein kann man eben, wie alle richtig sagen, kein bv erhalten. und wenn ich ag wäre und so ein bv käme, würde ich das zu recht anzweifeln, da der arzt in meinem arbeitsgebiet eben nix verloren hat. sie beantwortet das ja auch gar nicht, die frage ob sie tatsächlich völlig genesen ist und sofort voll arbeiten könnte.

von mellomania am 02.06.2020, 14:53



Antwort auf: Habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung(beschäftigunsverbot)nach dem Krankengeld?

Ja. Ehemaliger Kollege war wegen Bandscheibe operiert worden und konnte/durfte x Wochen lang nicht arbeiten. Zurück dann mit Wiedereingliederung. Ebenfalls mit Wiedereingliederung in einem Bürojob nach monatelangem Ausfall wegen psychischer Probleme ist mir ein Fall aus dem erweiterten Verwandtschaftskreis bekannt. "Diese Regelungen sind im Paragraf 84 im Sozialgesetzbuch XI verankert. Somit sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihren kranken Arbeitnehmern eine stufenweise Eingliederung ins Arbeitsleben zu ermöglichen." Es gibt keine Beschränkung auf bestimmte Berufsgruppen. Du kannst aber darauf verzichten. Umgekehrt darf der AG dir aber eine Wiedereingliederung nach längerer Krankheit nicht abschlagen. IdR empfiehlt dies dein behandelnder Arzt in Abhängigkeit von deiner Erkrankung und der zu erwartenden Belastung. Es soll halt vermieden werden, dass du von 0 auf 100 direkt wieder krank wirst. Üblich ist es tatsächlich vor allem bei psychischen Erkrankungen und Berufen, die mit einer körperlichen Belastung einher gehen.

von cube am 02.06.2020, 17:07



Antwort auf: Habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung(beschäftigunsverbot)nach dem Krankengeld?

Nur zum bem, das wird gemacht, kann aber sehr wohl folgenlos für den an vom an abgelehnt werden. Hab ich gemacht:-) Und ich bin kein lehrer. Kam in meiner alten firma öfter vor.

Mitglied inaktiv - 02.06.2020, 18:25



Antwort auf: Habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung(beschäftigunsverbot)nach dem Krankengeld?

Danke für die Infos, Ich dachte dass diese Wiedereingliederungsmaßnahmen tatsächlich Lehrern bzw. Beamten vorbehalten sind, da ich nur Lehrer kenne, die nach längerer Krankheit mit wenigen Stunden zu arbeiten begonnen haben. Habe ich wieder was dazugelernt. Ich finde es in der oben beschriebenen Situation ebenfalls merkwürdig, dass mit Wissen um die Schwangerschaft und der Aussicht auf ein Beschäftigungsverbot die Fragestellerin plötzlich wieder fit ist. Allerdings kann ich hier keinen möglichen Betrug unterstellen. Ich gehe davon aus, dass das tatsächlich so ist und daraufhin antworte ich. Wenn der Arzt es für notwendig hält ein BV auszustellen, gehe ich davon aus, dass nicht der Arbeitsplatz an sich die Ursache ist, sondern eine Gefahr für Mutter oder Kind besteht, deren Ursache nicht in der Arbeit begründet liegt. Ich würde mir nicht anmaßen, die Kompetenz des Arztes anzuzweifeln. Wenn er ein BV ausstellt, wird das seine Richtigkeit haben. Ich gehe davon aus, dass er kein BV ausstellt, wenn die Gefährdung vom Arbeitsplatz ausgeht, denn dieses BV müsste der Arbeitgeber aussprechen. LG luvi

von luvi am 02.06.2020, 21:04



Antwort auf: Habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung(beschäftigunsverbot)nach dem Krankengeld?

Die TE schreibt aber selbst der Arzt würde es ihr wegen ihrer Arbeit ausstellen. Nicht wegen möglicher Komplikationen.

von Felica am 02.06.2020, 23:53



Antwort auf: Habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung(beschäftigunsverbot)nach dem Krankengeld?

Und an dem Punkt wird man von der TE vermutlich nie wieder etwas hören....

von Meyla am 03.06.2020, 16:21



Antwort auf: Habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung(beschäftigunsverbot)nach dem Krankengeld?

ja, weil ihr plan nicht aufgeht. es haben jetzt so viele geschrieben und Frau Bader ebenso.

von mellomania am 04.06.2020, 18:33



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