Hallo Frau Bader
Sorry , das ich hier diese frage stellen muss aber leider komme ich mit meiner Schwiegermutter ÜBERHAUPT nicht klar . Jeder versuch und Bemühnung von meiner Seite hat fehl geschlagen . Möchte das Thema auch nicht weiter ausbreiten .
Nun , meine Frage hat sie das Recht meine Tochter zu sehen . Bin mit meinem Patner nicht verheiratet und habe das alleinige Sorgerecht .
Mir ist mal gesagt worden wenn die Grosseltern vor Gericht ,, beweisen ´´ können das sie gut für´s kind sind dann müßte ich den Umgang gestatten stimmt das ? Und wie muss ich mir das genau vorstellen .
Ich weiss das das eine ziemlich starke Aussage ist - aber leider möchte ich Sicherheit haben .
Dankeschön Liebe Grüße Silver
Mitglied inaktiv - 06.03.2007, 19:09
Antwort auf:
Grosseltern - Umgangsrecht ???
Hallo,
Nach einer Scheidung oder Trennung, manchmal sogar nach dem Tod eines Elternteils, werden die Großeltern oft genug mit abgespalten. Häufig geraten sie im Ehestreit zwischen die Fronten und der Kontakt zu den Enkelkindern bricht dann völlig ab.
Das geht soweit, dass vielen Großeltern das Umgangsrecht ganz untersagt wird. Viele ziehen vor Gericht, um ein Besuchsrecht zu erkämpfen. Aber dieser Kampf ist meist erfolglos, weil die Gesetzeslage es so will. Dabei sind Experten sicher, dass Oma und Opa für ihre Enkelkinder in Krisen, wie zum Beispiel bei einer Scheidung, besonders wichtig sind.
Nach Paragraph 1685 Abs. 1 BGB haben Geschwister und Großeltern das Recht auf eigenen Umgang. Der ist unabhängig davon, wie sich die getrennten Eltern geeinigt haben. Es gibt nur die Einschränkung: Das Umgangsrecht darf dem Wohl des Kindes nicht schaden. Faktisch gelingt es den Großeltern vor den Gerichten jedoch kaum, ihr Umgangsrecht durchzusetzen. Sie müssen – so ein Urteil aus Hamm – sogar nachweisen, dass das Kind den Umgang mit seinen Großeltern braucht.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.03.2007