Frage: Großeltern-Besuchsrecht???

Hallo ! Ich habe 3 Kinder (7+4 Jahre und 6 Monate)! Mein Mann kommt in kürze in einem Pflegeheim da er durch einen sehr schweren Autounfall sehr schwer am Kopt verletzt wurde.Meine "Schwiegereltern" akzeptieren meine Entscheidung nicht,wobei ich es als das beste für ihn finde da er Pflegestufe 3 (apollisches Syndrom-Spastik etc.) hat! Seine Schwiegereltern wollen nur für unsere Kinder das Besuchsrecht einklagen.Ich möchte als Erziehungsberechtigte nicht,habe die gesammte Betreuung für meinen Mann etc.! Da wir auch in kürze umziehen werden,in einer anderen Ortschaft,was mir wichtig ist auch für die psyche der Kinder etc.,da sie die Kinder auch gegen mich stellen würde und ich nun mit den Kindern allein zurecht kommen. Ich möchte mit unseren Kindern neu anfangen,sie müssen sich auch an die neue Situation gewöhnen! Nun meine Frage,haben generell Großeltern ein Besuchsrecht?Ich habe gehört, das Großeltern generell kein Anspruch auf Besuchsrecht haben! Bin nun verunsichert weil ich nicht weiß ob sie damit durch kämen weil ich das nicht mehr möchte, sie haben sie schon seit fast 4 Wochen auch nicht mehr gesehen und finde als Mutter in der schwierigen Situation für das Wohlergehen besser wenn sie keinen Kontakt mit den Schwiegereltern mehr haben da wir bitterbös verkracht sind und es nur zu "Schwierigkeiten" mit den Kindern nach den Besuchen käme. Brauch dringend ihren Rat. Ach ja,sie haben die Kinder auch nur bisher ab und an an den Wochenende gesehen und nicht jedes oder gar großgezogen oder ähnliches. Bitte um BALDIGE Antwort! Danke! Liebe Grüße Sabine

Mitglied inaktiv - 05.12.2003, 11:21



Antwort auf: Großeltern-Besuchsrecht???

Hallo, allgemein sagt man, dass der Umgang zwischen Kind und Großeltern gefördert werden soll, weil das Kind zu seiner Oma/ Opa eine ganz besondere Art von Beziehung hat. Dies hat aber seine Grenze, wenn das gesundheitliche/ seelische Wohl in Gefahr ist. .Ein Gesetz gibt es darüber aber nicht. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.12.2003



Antwort auf: Großeltern-Besuchsrecht???

Hallo! Nochmal ich..... Unser Großer (7Jahre) befindet sich auch in Ergotherapie da er sehr schwierig ist.Wenn meine "Schwiegereltern" es durchkriegen würden mit dem Besuchsrecht,was ich nicht hoffe, dann wird mein "Großer" hin und her gezogen und es wäre doch auch net gut,wo sie wissen das ich mit denen keinen Kontakt mehr möchte weil sie "gegen mich" sind etc., durch meine getroffene Entscheidung ihren Sohn in einem Pflegeheim zu bringen! Ich habe die 2 Großen darüber aufgeklärt! Ich habe Angst das dann mit den Kindern wenn sie sie sehen dürften gegen mich weiter gearbeitet wird und ich dann noch schwerere Probleme bekommen werde!Sie würden dann ausgequetscht werden und ich könnte kein normales Leben mehr führen etc.! Hab ich Chancen das zu vermeiden?Eine Bekannte arbeitet in einer Kanzlei für Familienrecht und hat den RA gefragt der meinte_ Großeltern können kein Besuchsrecht verlangen! Stimmt das?Möchte auch nicht das es zu einer Gerichtsverhandlung etc kommt, da ich und unsere Kinder sehr darunter leiden meinen Mann und dessen Papa nicht mehr im alltägl. Leben bei uns haben zu können.Wir sind weiterhin für ihn da etc.,wie bisher und ich habe jeden Tag ziemlich viel zu erledigen...Behördengänge etc..! Ich möchte nur das es den Kindern mit mir gut geht,jetzt ohne Papa und sie haben seit 5 Wochen ein sehr engen Bezug /Verhältnis zu meiner Familie (Eltern und Geschwister) Bitte helfen Sie mir und geben Sie mir RAt! Danke! Sabine

Mitglied inaktiv - 05.12.2003, 11:41



Antwort auf: Großeltern-Besuchsrecht???

Hallo! Das wurde letzte Woche schon mal gefragt und verneint, dass es kein Gesetz gibt. Großeltern haben ein Recht auf den Umgang mit dem Kind, soweit es dem Wohl des Kindes dient, § 1685 I BGB. Und der ist - was diesen Teil betrifft - wohl auch nicht verfassungswidrig. Gruß Nicole

Mitglied inaktiv - 05.12.2003, 15:56



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