Frage: Gesetz f. Nichtverheiratete

Hallo, ist jetzt eigentlich das Gesetz durch, dass bei einer Trennung eines nichtverheirateten Paares, der Mann der Mutter des gemeinsamen Kindes nicht nur bis zum 3. Lebensjahr unterhaltspflichtig ist, sondern mittlerweile bis zum 9. Lebensjahr des Kindes? Vielen Dank, Kerstin

Mitglied inaktiv - 11.07.2006, 15:41



Antwort auf: Gesetz f. Nichtverheiratete

Hallo, ja.Nach wie vor gibt es keine völlige Gleichstellung mit verheirateten Eltern. Grundsätzlich endet nach wie vor der Unterhaltsanspruch drei Jahre nach Geburt des Kindes. Bisher konnte darüber hinaus Unterhalt nur dann verlangt werden, wenn es grob unbillig wäre, einen Unterhaltsanspruch zu beschränken. Das gesetzliche Kriterium grob ist im neuen Gesetz gestrichen worden, sodass es jetzt auch unverheirateten Müttern leichter möglich ist auch über die drei Jahre hinaus Unterhalt zu bekommen, wenn es unbillig wäre, Ihnen den Unterhalt zu versagen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.07.2006



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