Frage: Gem. Sorgerecht

Hallo Frau Bader, ich habe ein paar Fragen und ich hoffe, sie können mir weiterhelfen. Ich habe mit meinem Ex (wir waren nie verheiratet) gem. Sorgerecht und meine Tochter hat ihren Zweitwohnsitz bei ihm, wohnt aber von Anfang an (sie ist im Juni 2 Jahre alt) bei mir. Darf er mir verbieten, in den Urlaub zu fahren, weil das auf ein Papa-Wochenende fällt oder muss ich ihn lediglich rechtzeitig informieren? Darf er mir außerdem (nur um mir eins auszuwischen) verbieten, sie in eine Krippe zu geben, wenn mir das Geld nicht mehr reicht und ich wieder arbeiten muss? Wie ist das mit den Besuchszeiten? Wann und wie lange darf er sie an den Wochenenden haben (sie ist immerhin erst 2)? Er möchte sie jedes Wochenende von Freitag bis Sonntag ... Und last but not least: Steht mir Betreuungsunterhalt (also Geld für MICH, nicht für das Kind) zu und wieviel? Er meint nein, da ich Mieteinnahmen aus zwei Wohnungen habe. Davon zahle ich aber meine Hypothek ab und zahle noch 300 Euro selber drauf. Vielen Dank erstmal!

Mitglied inaktiv - 04.05.2005, 21:51



Antwort auf: Gem. Sorgerecht

Hallo, natürlich dürfen Sie in den Urlaub fahren-er aber auch! Krippe darf er nur verbieten, wenn es dafür einen für das Kind wichtigen Grund gibt! Eine genaue gesetzl. Regelung zum Umgangsrecht gibt es nicht, vielmehr entscheidet das JA im Einzelfall je nach den Gegebenheiten. Ein Kind, das seinen Vater kaum kennt, wird dort sicherlich nicht übernachten. Auf der anderen Seite wird ein Vater, der eine sehr enge Bindung zu seinem Kind hat, dieses häufiger sehen als einmal im Monat. Er darf das Umgangsrecht bei sich zu Hause ausüben, d.h., die Mutter hat keinen Anspruch darauf, dass er das Kind nur bei ihr zu Hause sieht, vielmehr darf er es mitnehmen. Wichtig ist, dass der Umgangsberechtigte das Umgangsrecht schon bei einem Säugling zusteht, natürlich auch bei einem Kleinkind, auch, wenn es fremdelt. Sicherlich muss der KV aber Rücksicht auf Stillen etc. nehmen. Rechtlich muss der Berechtigte das Kind abholen, Psychologen schlagen jedoch vor, das die Mutter das Kind auch häufiger mal bringt, um durch diese Handlung die positive Einstellung zu der Sache zu zeigen. Die Mutter kann im übrigen nicht verbieten, dass das Kind Kontakt mit Dritten hat. Man legt idR ein periodisches Umgangsrecht fest, am Anfang von kurzer Dauer. Sinnvoll ist es, die Sache so zu regeln, dass es für das Kind bald zu einer festen Gewohnheit wird und eine Entfremdung von dem anderen Elternteil nicht eintritt. Wenn das Kind den Vater nicht kennt, soll es erst langsam daran gewöhnt werden. Das Umgangsrecht ist von der Häufigkeit ungefähr festzulegen wie folgt: - bei ganz kleinen Kindern ein-bis zweimal im Monat einige Stunden - bei etwas größeren alle 14 Tage einen Tag - Übernachtung erst ab Schulreife Eine Einschränkung/ ein Ausschluss des Umgangsrechtes ist nur in Ausnahmefällen zum Wohl des Kindes zulässig. Dazu reicht es nicht aus, dass es bei der Durchführung Schwierigkeiten geben könnte. Nur wenn die Gefahr ernstlicher gesundheitl. oder erzieherischer Schäden besteht, muss der Umgang unterbunden werden, die Verfeindung der Eltern reicht nie aus, auch nicht, wenn das Kind nervöse Beschwerden hat. Zum Ausschluss führt Alkoholismus in besonderen Fällen, Aids (bei Ansteckungsgefahr), Gefahr sex. Missbrauch, nicht hingegen Prostitution oder Neurodermitis (beim Kind). Wenn einer der Eltern meint, das Umgangsrecht sei verletzt, kann er/sie sich erst einmal an das JA zu einer gütlichen Regelung wenden. Ansonsten bleibt nur die Klage. Unterhalt der nichtehelichen Mutter 1. Grund zum Unterhalt § 1615 l Abs.1: 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt hat der KV (=Kindsvater) Unterhalt zu gewähren. §1615 l Abs.2: Der Anspruch verlängert sich für den Zeitraum von 4 Mo. vor der Geburt bis 3 Jahre nach der Geburt, wenn die Kindsmutter aufgrund der SS oder Krankheit, die auf SS beruht oder weil ihr eine Tätigkeit nicht zugemutet werden kann (das ist bei einem kleinen Kind bis zu 3 J. idR so, wenn nicht nachweislich eine Betreuungsmöglichkeit besteht wie bei Großeltern im selben Haus). §1615 l Abs. 3 Über die drei Jahre hinaus muß der nichteheliche Vater Unterhalt zahlen, wenn Versagung "grob unbillig" wäre. Das wird bejaht, wenn es keinen Kindergarten, Großeltern etc. gibt. 2. Kosten SS u. Entbindung Alle Kosten, die die KK nicht bezahlt 3. Säuglingsausstattung Kindsvater schuldet Sonderbedarf, dazu gehört die Erstlingsausstattung dazu (Problem nur, was alles dazuzuzählen ist) 4.Höhe des U. Nur, wenn Kindsmutter bedürftig ist, bekommt sie etwas ( Anrechnung Kindergeld etc.). Sie bekommt 750 €, wenn sie selber auch arbeitet, sonst 650 €. (so Rechtsprechung Gerichte) Möglicherweise hat die KM Ansprüche gegen ihre Eltern, diese gehen aber erst nach den Ansprüchen gegen den KV. Wichtig: leugnet der KV seine Vaterschaft, wird ein Test gemacht. Er muß dann auch rückwirkend Gruß, Nb

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.05.2005



Antwort auf: Gem. Sorgerecht

Fällt der Urlaub auf ein Papawochenende musst du lediglich für Ausgleich sorgen, also ihn das Wochenende nachholen lassen. Ich glaube nicht dass er dir verbieten kann dich um dein Lebensunterhalt zu kümmern, wenn du deswegen die Kleine in eine Tageseinrichtung gibst wird er nichts machen können. Und bis die Kleine 3 ist steht dir Betreuungsunterhalt zu sofern er genug verdient. Nimm dir dafür am Besten einen Anwalt. Mit den Besuchszeiten, dafür gibts kein Patentrezept, sie sollten aber dem Alter des Kindes angepasst sein. Am besten mal mit dem Jugendamt in Verbinung setzten dioe können dir da sicher einen Rat geben, was für ihr Alter ok wäre. LG

Mitglied inaktiv - 04.05.2005, 23:16



Antwort auf: Gem. Sorgerecht

Hallo! zu den Besuchszeiten kann ich Dir folgendes aus meiner eigenen Erfahrung mitteilen: Mein Sohn war auch 2 Jahre alt, als ich mich von meinem Mann getrennt hatte. Vom Gericht wurde meinem Exmann damals folgendes Umgangsrecht (auch aufgrund des Alters)zugesprochen: jedes zweite Wochenende von Samstag 9.00 Uhr bis Sonntag 19.00 Uhr. Daran hat sich bis heute nichts geändert, mein Sohn ist jetzt 7 Jahre alt. Liebe Grüße, Sabine.

Mitglied inaktiv - 06.05.2005, 16:56



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Sorgerecht

Hallo,  KV und ich haben geteiltes Sorgerecht, Kind ist 9 Monate.Antrag auf alleiniges Sorgerecht habe ich gestellt, nachdem der Richter beim Gerichtstermin zum Umgang schon von sich aus meinte,dass das gemeinsam eh nicht funktionieren wird(KV und ich haben leider eine längere Vorgeschichte,im Moment besteht auch ein Annäherungsverbot und er ha...


Erfolgsaussichten alleinige Sorgerecht

Hallo Frau Bader, ich habe mit meinem Partner eine 18 Monate alte Tochter und bin aktuell schwanger. Das Kind kommt im Mai. Wir sind nicht verheiratet. Aktuell wohnen wir getrennt. Er wohnt in seiner Nebenwohnung. Seit Mitte Dezember hat er sich stark verändert. Es besteht seitens des Amtsarztes der Verdacht u.a. auf Schizophrenie (eins sein...


Alleiniges Sorgerecht umzug

Hallo Frau Bader, folgender Sachverhalt, Kind 2 1/2j, ich habe das alleinige Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht.  Jetzt wollen wir nächstes Jahr zum neuen Partner, 450km entfernt ziehen. Diesen sieht sie ebenfalls als Papa an und hat trotz der Entfernung eine bessere Bindung als zu ihrem Erzeuger, der sich unregelmäßig, wenige St...


Kann ich als Mutter (Kind hat Lebensmittelpunkt bei mir) bei geteiltem Sorgerecht alleine entscheiden wer kurzweilig mein Kind betreut ohne den Kindsvater zu informieren?

Hallo Frau Bader, Meine Tochter (3) und ich leben seit 2 Jahren alleine ohne den KV, alleinerziehend. Wir waren nie verheiratet, haben aber leider gemeinsames Sorgerecht. Jetzt kam ihm das Übel auf, dass wenn ich z.B. mal etwas Zeit für mich haben will, das Kind für paar Stunden zu der Oma gebe, meiner Mutter, ohne ihn vorher gefragt zu haben, ...


Sorgerecht Kind

Meine Schwester und ihr Mann haben sich getrennt . Er hatte wohl schon länger eine nebenläufige Beziehung mit Einer andren Frau seit einem Jahr . Er hat mit allen Mitteln versucht das er das alleinige Sorgerecht bekommt eine neue Partnerin hat er verneint . Nun ist der zwischen stand dass er den kleinen zu 40 Prozent hat . Aber ... da er eine neue...


Arbeitszeit kontra Sorgerecht

Hallo Frau Bader, ich frage für unsere Tochter. Folgender Sachverhalt für den ich Hilfe brauche. Aus der geschiedenen Ehe sind 2 Kinder (9J./ 4J.) zu betreuen. Zur Zeit ist es so, das die Kinder von 14 Tagen 9 Tage bei der Mutter sind und 5 Tage beim Vater. Eine vorgeschlagene 7/7 Tage Betreuung lehnt er mit der Begründung ab, sein Arbeitgeb...


Sorgerecht

Sehr geehrte Frau Bader, unser Sohn ist 9 Jahre alt und wir bekamen gerade die ADHS Diagnose. Wir sind seit 7 Jahre getrennt und seit 7 Jahren ist keine normale Kommunikation mit meinem Ex Partner möglich ( gemeinsames Sorgerecht,nicht verheiratet). Seit die Schulprobleme vor 2 Jahren angefangen haben werde ich,mehr als zuvor , beleidigt. Arztt...


Unangemeldete Prostitution Sorgerecht

Eine Bekannte von mir hat sich unangemeldet prostituiert. Der Kindergarten hat davon was erfahren und es wurde jetzt ans Jugendamt weitergeleitet. Besteht die Gefahr, dass die Mutter das Sorgerecht verliert und der Vater das alleinige Sorgerecht bekommt. Somit das Kind auch bei dem Vater leben muss?


Eilantrag alleiniges Sorgerecht

Liebe Frau Bader, Seit 8 Jahren bin ich vom Kindsvater getrennt. Das Kind wurde in der Ehe geboren, wie haben das gemeinsame Sorgerecht. In diesen 8 Jahren bestand die ersten 5 Jahre Kontakt und Umgang zu unserem gemeinsamen Sohn.allerdinds nur auf Zuruf meinerseits und durch die neue Partnerin des Kindsvaters. Vor 3 Jahren kam es dann im...


Sorgerecht Gutachten

Hallo Frau Bader,   bei uns steht ein Gutachten an,welches über Sorgerecht, Umgang und Erziehungsfähigkeit entscheiden soll.KV ist extrem toxisch und manipulativ,es gab regelmäßig Gewalt gegen mich(zuletzt letzte Woche nach einem Kinderarzttermin),es besteht ein Annäherungsverbot(an welches er sich nicht hält),K 11Monate,Übergaben nur beglei...