Gehaltskürzung während Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Gehaltskürzung während Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich möchte während der Elternezeit (mein Kind ist nun ein Jahr alt) wieder arbeiten - für acht Stunden in der Woche. Rechnet man das Bruttogehalt vor der Elternzeit runter, lag es bei ca. 20 Euro Stundenlohn. Netto habe ich damit rund 12 Euro pro Stunde herausbekommen nach allen Steuern und Abgaben. Genau diese 12 Euro möchte mir nun mein Arbeitgeber in der Stunde auszahlen in einem 450-Euro-Vertrag, denn er argumentiert, dass ich vorher ja auch nicht mehr in der Tasche hatte... Die Aufgaben liegen ungefähr in meinem alten Tätigkeitsumfeld. Ist diese Gehaltskürzung (12 statt 20 Euro) rechtens?

von Tomstinchen am 03.02.2013, 23:09



Antwort auf: Gehaltskürzung während Elternzeit

Hallo, Sie müssen im Prinzip am Ende so viel rauskriegen wie vorher. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.02.2013



Antwort auf: Gehaltskürzung während Elternzeit

450€ ist doch steuerfrei. Dann hast Du doch gar kein Minus ?

von Sternenschnuppe am 04.02.2013, 00:03



Antwort auf: Gehaltskürzung während Elternzeit

Hallo, ich seh da kein Problem bei einem 460 Euro Job bekommst diedie 12 Euro ja auch ausgezahlt, abgezogen wird da nichts mehr!

von CKEL0410 am 04.02.2013, 06:23



Antwort auf: Gehaltskürzung während Elternzeit

Du musst dieser Gehaltskürzung nicht zustimmen, das ist Verhandlungssache. Geizig ist dein AG.

von Pamo am 04.02.2013, 09:35



Antwort auf: Gehaltskürzung während Elternzeit

Ich muss immerhin noch in die Rente einbezahlen von den 450 Euro, bei meinem Vollzeitjob war das bereits beglichen. Ich weiß, dass ich das nicht akzeptieren muss, aber wenn ich ablehne, bedeutet das ja, dass ich gar nicht arbeite...

von Tomstinchen am 04.02.2013, 21:22



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