Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter ist am 04.02. ein Jahr alt geworden.Elternzeit habe ich für 3Jahre beantragt. Ab dem 04.02.2005 habe ich mit meinem Arbeitgeber vereinbart, 29h/Wo. zu arbeiten.Vor dem Mutterschutz+Elternzeit war ich für 40h/Wo. beschäftigt.(Hatte jedoch ab der 26.SSW ein absolutes Beschäftigungsverbot) Aus der Mutterschutzzeit hatte ich noch 9 Tage Urlaub, welche ich gleich noch genommen habe. Das heißt, meine Teilzeitbeschäftigung begann am 17.02..Nun meine eigentliche Frage:habe ich Anspruch auf volle Bezahlung der 9Tage Resturlaub (auf 40h/Wo.) auch wenn ich für die restliche Zeit der Elternzeit Teilzeit vereinbart habe? Es erfolgte eine Bezahlung ab 04.02. in Höhe der 29h/Wo.. Meiner Meinung nach müßte ich für diese 9Tage auch volles Geld bekommen.Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir schnell antworten. MfG Amiga
Mitglied inaktiv - 20.02.2005, 11:14