Hallo Frau Bader! Es ist etwas kompliziert. Ich habe noch circa 45 Tage Resturlaub, die aus meinem Beschäftigungsverbot für meine zweite Schwangerschaft (meine Tochter ist nach sieben Wochen verstorben) und aus dem Beschäftigungsverbot während meiner dritten Schwangerschaft mit meinem Sohn stammen. Ich habe für meinen Sohn ursprünglich zwei Jahre Elternzeit beantragt. Diese würden am 28. Juli 2016 enden. Nun habe ich eine Verlängerung meiner Elternzeit bis zum 30. Dezember 2016 beantragt (dann endet mein Basis Vertrag da meine Kollegin aus der Elternzeit wieder kommt und meine Stelle somit erlischt) mein Arbeitgeber hat meinen Antrag stattgegeben, allerdings zwischen meinen beiden ElternZeiten meinen RestUrlaub geschoben, so dass meine Verlängerung der Elternzeit tatsächlich erst am 6. Oktober 2016 beginnt. Kann ich jetzt davon ausgehen, dass ich während dieser etwas über zwei Monate andauernden Urlaubszeit auch Gehalt bekommen werde, da mein Urlaub ja normalerweise auch bezahlt werden würde, wenn ich im regulär nehmen würde. Dass ich ab 6. Oktober dann kein Geld mehr bekomme das weiß ich, denn dann bin ich ja wieder in Elternzeit. Ich hoffe das ist nicht allzu kompliziert und Sie können mir meine Fragen beantworten. Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank vor ab, Kerstin Amrein
von josie2413 am 16.03.2016, 13:28