Folgender Fall: Ich bin seit 2014 bei einer Firma angestellt, die nach Bautarif (Angestellte) zahlt. Dieser Tarif ist in meinem Arbeitsvertrag aber nicht explizit vermerkt. In diesem Tarif gibt es jährlich eine Lohnerhöhung bzw Tarifanpassung, welche ich immer erhalten habe. Nun war ich zwei Jahre in Elternzeit und habe jetzt wieder angefangen zu arbeiten, aber in Teilzeit . Mein Teilzeit-Gehalt hat jetzt allerdings den anteiligen Stand von vor zwei Jahren und nicht den aktuellen Stand. D. H. Mir fehlen die 2 Lohnerhöhung (Tarifanpassungen) während meiner Elternzeit der letzten beiden Jahre. Ist das richtig? Mein Vertrag lief ja in der Elternzeit ununterbrochen weiter. Stehen mir diese Lohnerhöhungen bzw. Anpassungen nicht zu? In meinem alten (Vollzeit) Arbeitsvertrag wurde der Gehalts-§ nur mit dem Wortlaut "wird anteilig auf Teilzeit gekürzt" geändert. Ich habe meinen neuen Chef noch nicht darauf angesprochen, sondern wollte mich vorher schlau machen, um mich entsprechend wappnen und vorbereiten zu können. Folgende Überlegungen kommen hinzu: - bei Neuanstellung würde ich ja auch das aktuelle Gehalt bekommen - Ich leiste die selbe Arbeit wie meine Kolleginnen (welche die Gehaltserhöhungen erhalten haben) - vor der Elternzeit habe ich 3 Jahre Berufserfahrung in dieser Firma gesammelt. Die neu eingestellten Kolleginnen, welche erst 1 Jahr in der Firma sind verdienen jetzt mehr, da sie den aktuellen Tariflohn erhalten, obwohl ich mehr Berufserfahrung habe
von lollygirl am 25.05.2019, 09:43