Gehalt inklusive Tariferhöhung nach Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Gehalt inklusive Tariferhöhung nach Elternzeit

Folgender Fall: Ich bin seit 2014 bei einer Firma angestellt, die nach Bautarif (Angestellte) zahlt. Dieser Tarif ist in meinem Arbeitsvertrag aber nicht explizit vermerkt. In diesem Tarif gibt es jährlich eine Lohnerhöhung bzw Tarifanpassung, welche ich immer erhalten habe. Nun war ich zwei Jahre in Elternzeit und habe jetzt wieder angefangen zu arbeiten, aber in Teilzeit . Mein Teilzeit-Gehalt hat jetzt allerdings den anteiligen Stand von vor zwei Jahren und nicht den aktuellen Stand. D. H. Mir fehlen die 2 Lohnerhöhung (Tarifanpassungen) während meiner Elternzeit der letzten beiden Jahre. Ist das richtig? Mein Vertrag lief ja in der Elternzeit ununterbrochen weiter. Stehen mir diese Lohnerhöhungen bzw. Anpassungen nicht zu? In meinem alten (Vollzeit) Arbeitsvertrag wurde der Gehalts-§ nur mit dem Wortlaut "wird anteilig auf Teilzeit gekürzt" geändert. Ich habe meinen neuen Chef noch nicht darauf angesprochen, sondern wollte mich vorher schlau machen, um mich entsprechend wappnen und vorbereiten zu können. Folgende Überlegungen kommen hinzu: - bei Neuanstellung würde ich ja auch das aktuelle Gehalt bekommen - Ich leiste die selbe Arbeit wie meine Kolleginnen (welche die Gehaltserhöhungen erhalten haben) - vor der Elternzeit habe ich 3 Jahre Berufserfahrung in dieser Firma gesammelt. Die neu eingestellten Kolleginnen, welche erst 1 Jahr in der Firma sind verdienen jetzt mehr, da sie den aktuellen Tariflohn erhalten, obwohl ich mehr Berufserfahrung habe

von lollygirl am 25.05.2019, 09:43



Antwort auf: Gehalt inklusive Tariferhöhung nach Elternzeit

Hallo, wenn der Tarifvertrag gilt müssen Sie natürlich entsprechend entlohnt werden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.05.2019



Antwort auf: Gehalt inklusive Tariferhöhung nach Elternzeit

Dein Vertrag ist nicht während der EZ weiter gelaufen sondern hat geruht. Dem entsprechend keine Ahnung ob die Gehaltserhöhungen auch für dich gelten. Wobei wenn Tarif, müsste das ja so sein, außer du wirst übertariflich bezahlt. Was ich weit schlimmer finde ist das du das 3te Jahr TZ nicht dran gehängt hast und statt dessen einer Änderungskündigung zugestimmt hast. Denn wenn dein VZ-Vertrag jetzt dauerhaft auf TZ geändert wurde, ist das genau das. ich hätte eher das 3te Jahr TZ dran gehängt und innerhalb diesem in TZ gearbeitet. So hast du nun keinen zusätzlichen Kündigungsschutz.

von Felica am 25.05.2019, 11:42



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