Hallo Frau Bader, Ich bin momentan schwanger und bin gleich ins Beschäftigungsverbot. Nun habe ich meine ersten Abrechnungen erhalten. Ich habe zwei Fragen dazu: 1) ich bin im Mai schwanger geworden und habe mich Ende Mai krankschreiben lassen. Da ich im Schichtdienst arbeite ist mein Gehalt immer unterschiedlich. Nun die Frage. Berechnungsgrundlage für den Durchschnitt müsste demnach Monat 4/3/2 sein oder zählt der Monat Mai mit? Und gezahlt wird der Bruttolohn, dieser komplett versteuert wird? Also somit entsteht mir eine Differenz von knapp 350€ Netto zu meinen vorherigem Nettodurchschnitt. 2) ich arbeite zusätzlich auf 450€ Basis. Ich habe dort einen Stundenlohn von 25€ ohne Schichtzulage. Nun habe ich vor dem Beschäftigungsverbot nur eine Nacht gearbeitet, da ich erst am 15.5 angefangen habe, und dafür habe ich 256,15€ ( 40,63€ Nachzuschlag, 215,52€ Stundenlohn) bekommen. Angestellt bin ich für 15 Stunden. Nun habe ich im Beschäftigungsverbot 375€ erhalten. Dies ist in der Abrechnung nicht weiter aufgeschlüsselt ergibt sich aber aus 15 Stunden x25€. Ist diese Abrechnung richtig? Müsste nicht eigentlich der Durchschnitt genommen werden? Also in dem konkreten Fall 30,59€. Vielen Dank im voraus!
von PauleGo am 12.07.2019, 21:56