Hallo Frau Bader,
Mein 1. Sohn kam am 19.7.13 zur Welt. Ich habe bei ihm 18 Monate Elternzeit genommen. (Elterngeld auf 1 Jahr auszahlen lassen also bis Juli 2014, dann habe ich Betreuungsgeld sowie Landeserziehungsgeld von Bayern erhalten)
Nun lief die Elternzeit am 18.1.15 aus. Seit 19.1,.15 bin ich wieder im Beschäftigungsverbot von Kind 2. Welches Gehalt steht mir zu? Arbeite in einem Krankenhaus als Vollzeitkraft. Wie sieht die Elterngeldberechnung für Kind 2 aus? Mutterschutz beginnt im April, ET ist im Juni.
Herzlichen Dank!
von
LittleMissSunshine82
am 23.02.2015, 20:54
Antwort auf:
Gehalt bei BV direkt nach Elternzeit?
Hallo,
Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne BV bekämen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.02.2015
Antwort auf:
Gehalt bei BV direkt nach Elternzeit?
Das Gehalt, welches Du nun verdienen würdest laut gültigem Vertrag.
Für das neue Elterngeld wird der Lohn nun aus dem BV bis Mutterschutz addiert und durch 12 geteilt, davon dann 65% Elterngeld.
Dürfte der Mindestsatz sein plus 75€, da August, September, Oktober, November, Dezember und Januar mit 0€ in die Berechnung gehen. Da gab es kein Einkommen.
von
Sternenschnuppe
am 24.02.2015, 08:40
Antwort auf:
Gehalt bei BV direkt nach Elternzeit?
Danke für deine Antwort.
Aber ich denke da fehlen doch dann noch ein paar Monate. 3 Monate BV plus 6 Monate Elternzeit sind 9 Monate. Dann noch 3 Monate dazu vor der Geburt meines ersten Kindes oder?
von
LittleMissSunshine82
am 24.02.2015, 15:00