Sehr geehrte Frau Bader,
Ich befinde mich seit 29.01.20 im Mutterschutz. Ich habe bereits den Krankenkassenanteil für die ersten 6 Wochen erhalten (13€ tgl) und heute das Gehalt meines AG erhalten. Dies erscheint mir jedoch zu gering (ich komme mit KK-Anteil nicht auf meinen "üblichen Nettolohn") und ich würde es gern prüfen lassen. Nur sagt mein AG bzw. dessen Steuerbüro es sei alles korrekt und sie seien nicht zuständig, die KK sagt logischerweise auch sie prüfen nichts, da ihr Anteil korrekt erfüllt wurde. An wen kann ich mich denn nun wenden, da ich sehr sicher bin über den Tisch gezogen worden zu sein? Wer ist zuständig?
von
xeliara
am 13.02.2020, 16:14
Antwort auf:
Gehalt Mutterschutz, an wen wenden zwecks Prüfung?
Hallo,
das muss identisch sein. Fragen Sie einen Steuerberater oder Fachanwalt für Arbeitsrecht
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.02.2020
Antwort auf:
Gehalt Mutterschutz, an wen wenden zwecks Prüfung?
es geht um den bruttolohn. der muss identisch sein wie vorher. außer es wird der schnitt der letzten drei monate vor beginn muschu genommen, weil du kein fixes gehalt hast.
von
mellomania
am 13.02.2020, 16:40
Antwort auf:
Gehalt Mutterschutz, an wen wenden zwecks Prüfung?
Mein Bruttogehalt ist nicht mal ansatzweise erreicht..
von
xeliara
am 13.02.2020, 17:02
Antwort auf:
Gehalt Mutterschutz, an wen wenden zwecks Prüfung?
Gab es in den drei Monaten vor Mutterschutzbeginn denn schwankendes Einkommen?
Der Arbeitgeber zahlt übrigens monatlich, nicht in den angepassten Zeiträumen wie die Krankenkasse.
Beachte auch, dass der Februar 2020 nur 29 Tage hat. Da hier mit Tagessätzen gerechnet wird, bekommst du im Februar etwas weniger als in anderen Monaten mit 30 oder 31 Tagen.
von
Dojii
am 13.02.2020, 17:28
Antwort auf:
Gehalt Mutterschutz, an wen wenden zwecks Prüfung?
An einen Anwalt für Arbeitsrecht kannst du dich wenden, allerdings auf eigene Kosten.
Mitglied inaktiv - 13.02.2020, 17:40
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Gehalt Mutterschutz, an wen wenden zwecks Prüfung?
Wenn Mutterschutz am 29.01 begonnen hat, fehlen ja nicht viele Tage zum vollen Monat. Du müsstest also fast identischen Lohn zu sonst bekommen haben. Sonst ist was schief gelaufen. Die KK zahlt ja bis zu 13 € pro Tag, der AG den Rest. Da kannst du dir selbst ausrechnen das da nicht viel fehlen kann.
Auf der Abrechnung müsste bei dir das normale Gehalt stehen, das du auch normal versteuern musst, Sozialabgaben usw und eine Position über die paar Tage wo Mutterschaftsgeld bei steht.
Im Zweifel würde ich damit dann auch zum Anwalt.
Bei mir war das Steuerbüro auch unfähig. Kommt also durchaus öfter vor. Mein Kind kam nach ET, weshalb sich der vorgeburtliche Mutterschutz verlängert hatte. Die die Tage müssen dann angehangen werden, da man immer auf mindestens 8 Wochen nachgeburtlichen kommen muss. Scheint auch nicht jeder zu wissen, was ich persönlich erschreckend finde wenn man in dem bereich arbeitet.
von
Felica
am 13.02.2020, 18:06