Frage:
Gefährdungsbeurteilung u. Mutterschutzgesetz
Guten Abend Frau Bader,
Ich möchte Anfang der Woche meinem Arbeitgeber mitteilen,dass ich in der 7.SSW bin. Ich bin Kinderkrankenschwester in einem Krankenhaus.
Ich habe gelesen, dass es seit 1.1.18 ein vorübergehendes BV gibt, bis die Gefährdungsbeurteilung erfolgt ist. Stimmt das? Ich habe im www nichts offizielles gefunden.
Ich arbeite u.a. in einem Funktionsbereich im Nachtdienst. Ich muss ja jetzt in den Tagdienst wechseln. Dort bin ich immer alleine und muss u.a. auch Urinflaschen leeren und Blut abnehmen. Das geht doch jetzt nicht mehr. Darf ich auf dieser Station überhaupt weiter arbeiten?
Bisher arbeite ich nur Nachtdienste zu je 10 Stunden. Würde ich jetzt Tagdienst machen, geht der aber nur noch je 6 Stunden. Ich würde damit nicht auf meine Sollstundenzahl kommen. Ich gehe davon aus, dass mein Arbeitgeber mir eine Zusatzstelle anbieten muss, damit ich auf meine Stunden komme? Ich muss meine Stundenzahl nicht reduzieren, oder? Ich habe einen festen Arbeitsvertrag.
Vielen Dank im Voraus!
von
Nachtschwester811
am 03.02.2018, 00:39
Antwort auf:
Gefährdungsbeurteilung u. Mutterschutzgesetz
Hallo,
Ein grds BV bis zur Klärung gibt es nicht.
Sie müssen es dem AG sagen u dann muss entschieden werden, wie er Sie bis zur Klärung einsetzt.
Wenn er keinen sicheren Arbeitsplatz hat, muss er erst einmal ein BV aussprechen.
Er kann Sie im Rahmen des Vertrages umsetzten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.02.2018
Antwort auf:
Gefährdungsbeurteilung u. Mutterschutzgesetz
es wird ab bekanntgabe ein sogenanntes vorübergehendes BV ausgesprochen, bis du beim betriebsarzt warst und deine titer bestimmt wurden. ERST DANN wird klar, was du noch kannst bzw. darfst und was nicht. nur weil du schwanger bist heißt das nicht, dass du kein blut abnehmen könntest oder urinflaschen leeren. nur wenn du bestimmte immunitäten nicht hast, DANN fällt sowas raus. und wenn immus fehlen, wird dementsprechen das eventuell kommene BV erweitert. kann aber auch sein, dass du ganz normal weiterarbeitest wenn eben alle immus da sind. das musst du abwarten
von
mellomania
am 03.02.2018, 08:18
Antwort auf:
Gefährdungsbeurteilung u. Mutterschutzgesetz
Für diese ganzen Fragen solltest du erst einmal deinen Arbeitgeber informieren, dann wird das alles geklärt. Dazu brauchst du doch jetzt noch keine Rechtsberatung einer Anwältin!
Ein vorläufiges BV wirst du nicht brauchen, weil es normalerweise in jedem KKH schon ein Mutterschutzkonzept gibt und der Gesetzgeber vorgeschrieben hat, dass für jeden Arbeitsplatz schon vorsorglich eine solche Gefährdungsbeurteilung existieren muss.
Deine bisherige Tätigkeit wirst du so nicht weiter ausüben, aber du musst bereits sein, im Rahmen des arbeitsvertraglich vereinbarten zumutbare unschädliche Ersatztätgkeiten tagsüber anzunehmen.
Mitglied inaktiv - 03.02.2018, 13:40
Antwort auf:
Gefährdungsbeurteilung u. Mutterschutzgesetz
"Schuster, bleib bei deinen Leisten....!"
Mich ärgert gerade was du da schreibst. Selbstverständlich darf das KKH die Frau auch ohne Betriebsarztbesuch erst mal an einen unschädlichen Arbeitsplatz umsetzen (Büro z.b.).
Mitglied inaktiv - 03.02.2018, 13:43
Antwort auf:
Gefährdungsbeurteilung u. Mutterschutzgesetz
Soweit ich weiß, ist jeder Schwangeren untersagt, Blut abzunehmen! Zumindest in unserer Klinik ist das definitiv so.
von
malini
am 03.02.2018, 14:02
Antwort auf:
Gefährdungsbeurteilung u. Mutterschutzgesetz
Ich habe meine Gründe, warum ich diese Fragen vor dem Gespräch mit meinem Arbeitgeber klären möchte. Ich arbeite dort seit fast 18 Jahren und kenne meine Pappenheimer. Für so ein Gespräch bin ich gerne vorbereitet.
Ich bin auch durchaus bereit, an einen anderen Arbeitsplatz versetzt zu werden, arbeitsscheu bin ich nicht!
Bei dem vorübergehenden BV geht es mir um die Infektionsgefahr bei meiner Arbeit auf der Kinderstation. Ich habe sehr lange auf diese Schwangerschaft gewartet und möchte nichts riskieren. Das dankt mir nachher keiner!
von
Nachtschwester811
am 03.02.2018, 14:19
Antwort auf:
Gefährdungsbeurteilung u. Mutterschutzgesetz
Wenn du "nichts riskieren" möchtest, dann hättest du heute schon deinen Arbeitgeber von der Schwangerschaft informieren können. Dann hätte er (PDL) immerhin zwei Tage Zeit dich umzudisponieren und die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. - Dies nur zur Selbstreflektion.
Natürlich ist es richtig, nichts zu riskieren, und auf einer Kinderstation gibt es potientiell alle möglichen Kinderkrankheiten und andere Infektionskrankheiten. Du wirst also ab Bekanntgabe erst mal raus aus der Kinderstation. Das heißt aber nicht, dass du nach Hause darfst, wenn es andere Einsatzmöglichkeiten als Krankenschwester, auch administrative Aufgaben wie auf einem Stationsbüro gibt. Natürlich brauchst du umgehend einen Betriebsarzttermin.
Mitglied inaktiv - 03.02.2018, 16:25
Antwort auf:
Gefährdungsbeurteilung u. Mutterschutzgesetz
Aber wer sagt denn eigentlich, dass ich zuhause bleiben will? Das will ich nicht und darum ging es in meiner Frage doch auch überhaupt nicht!
Heute ist Samstag, da ist die PDL bei uns nicht im Haus, sondern hat nur Hintergrunddienst. Da ich aber jetzt 2 Wochen Urlaub habe, haben wir alle, denke ich, genug Zeit, zu planen, wenn ich es Montag sage.
Also keine Angst, ich bin weder arbeitsscheu noch unkollegial.
von
Nachtschwester811
am 03.02.2018, 17:41
Antwort auf:
Gefährdungsbeurteilung u. Mutterschutzgesetz
es muss nicht unbedingt eine gefährdungsbeurteilung schon da sein. bei meiner schwägerin war es GENAU SO. und sie ist krankenschwester auf der herzintensiv.
von
mellomania
am 03.02.2018, 20:16
Antwort auf:
Gefährdungsbeurteilung u. Mutterschutzgesetz
Nach so vielen Beiträgen solltest du eigentlich wissen, dass nicht zählt, wie es bei deiner Schwägerin war. Sondern es zählt immer das, was die Behörden vorgeben. Außerdem hat sich seit 2018 das Mutterschutzrecht geändert.
Krankenhäuser sind durchaus in der Lage, sofort eine Umsetzung zu machen, ohne erst den Betriebsarzt fragen zu müssen. Bei so vielen Schwangerschaften wie im Pflegebereich ist das Routine.
Mitglied inaktiv - 03.02.2018, 20:41
Antwort auf:
Gefährdungsbeurteilung u. Mutterschutzgesetz
ja sie sind in der lage das zu tun, aber in unserem fall war es eben so und ging auch.
von
mellomania
am 03.02.2018, 21:37