Sehr geehrte Frau Bader,
bald gehen wir zum Standesamt für eine vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung. Nun hält mein Freund das erste Mal seine Geburtsurkunde in der Hand und stellt fest, dass sein Vater nicht erscheint. Wer Vater ist, ist klar, soweit seine Mutter keine Geheimnisse hat. Laut seiner Mutter liegt es daran, dass sein Papa nicht bei der Abholung der Geburtsurkunde dabei war.
Was heißt das rechtlich für meinen Freund?
Solange man in der Ausbildung ist, hat man keinen Anspruch auf Unterhalt, im Ernstfall Halbwaisenrente und ist später nicht erbberechtigt?
Kann man das einfach nachtragen lassen? Er hätte schon gern seinen Vater dort stehen und für unser Kind fände ich es auch schön, wenn der Opa nicht als unbekannt gelte.
Danke
von
Hettie
am 21.10.2018, 15:18
Antwort auf:
Geburtsurkunde - Vater
Hallo,
wenn es keinen anderen eingetragenen Vater gibt, müsste das noch nachzuholen sein. Der Vater muss zustimmen - sonst könnte man eine Vaterschaftsklage machen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.10.2018
Antwort auf:
Geburtsurkunde - Vater
Waren seine Eltern nicht verheiratet?
Ist es die alte Urkunde oder hat er eine neue angefordert?
Lebt der Vater noch und was sagt er dazu?
Theoretisch können sie zu dritt hingehen und es nachtragen lassen.
Komisch ist es schon....
von
Sternenschnuppe
am 21.10.2018, 15:59
Antwort auf:
Geburtsurkunde - Vater
Hallo Sternschnuppe,
ja sehr komisch sogar für uns.
Nein, nicht verheiratet. Waren sie nie. Es ist die 'alte' aber es gibt laut seiner Mutter nur die eine, d. h. bisher keine Abschriften etc.
Der Vater lebt noch, er sieht aus wie mein Freund, hat Unterhalt gezahlt und wir haben ihn jetzt noch nicht gefragt. Auch ob er bei seinem Bruder draufsteht wissen wir bisher nicht.
Mein Freund macht sich natürlich Sorgen, dass es nicht sein Vater ist. Das ist also tatsächlich sehr komisch. Auch wenn ich an die rechtlichen Konsequenzen denke. Wir wissen auch nicht, ob es eine Vaterschaftsanerkennung gibt. Aber so naiv sein und denken, der Vater hatte damals keine Zeit mit zur Abholung der Geburtsurkunde zu gehen, deshalb lasse ich ihn einfach nicht draufschreiben, ist schon arg komisch, oder?
Wenn meine gegoogelten Konsequenzen gar nicht zutreffen, ist es auch momentan egal. Er wird ja seinen Papa fragen. Wenn du sagt, die drei könnten es nachtragen lassen, bin ich sehr froh, dann scheint es erstmal kein Problem zu sein, wenn sie wirklich einfach nur nicht über mögliche Folgen nachgedacht haben.
Danke dir
von
Hettie
am 21.10.2018, 19:19
Antwort auf:
Geburtsurkunde - Vater
Er soll eine neue beantragen. wenn der Vater irgendwann rechtlich die Vaterschaft anerkannt hat, steht er auch drauf. Falls nicht, hat er die Vaterschaft vor dem Staat selbst nie anerkannt. Dann sollten die das dringend nachholen.
Das er nicht beim Abholen dabei war ist völlig egal. Er hätte auch dabei sein können, wenn er aber keine Unterschrift geleistet hat indem er die Vaterschaft anerkennt, steht da kein Vater drin. egal ob beim abholen dabei oder nicht. Er hätte die Vaterschaft auch vor Geburt schon anerkennen können, dann hätte er von Anfang an drin gestanden. Macht er das erst nach der Geburt, ist es klar das er bei der ersten ausgestellten urkunde nicht drin steht. Den die wird ja meistens noch am tag der Geburt oder am ersten Werktag in Auftrag gegeben. Zu sagen Hr. Meyer ist der Vater langt da nicht aus. das ist ein aktiver Behördengang den der Vater entweder selbst einleiten muss, oder wo ein Richter das festlegt.
Keine Abschriften usw kann auch nicht sein. Im Laufe des Lebens braucht man so oft die Urkunde, eine Kopie langt in den wenigsten Fällen aus. Sie wird also mehrere Abschriften damals bekommen haben.
von
Felica
am 21.10.2018, 20:31
Antwort auf:
Geburtsurkunde - Vater
Oder bestellen geht bei einigen Standesämtern auch schon online.
In seinem Geburtsort das Standesamt.
Da kann er seine Abstammungsurkunde und Geburtsurkunde beantragen, in erster steht mehr drin, zweiter braucht er für Ämtergänge wie jetzt oder eine Hochzeit.
Mein Sohn hat drei verschiedene schon, abholen musste ich jede selbst, von alleine bekommt man keine wenn sich da was ändert.
Einmal ohne Vater.
Eine nach gerichtlicher Feststellung mit Vater.
Eine dann jetzt mit meinem Mann als Vater nach Adoption.
Zweiter holte ich erst zur Adoption ab, vorher brauchte ich sie nie :-)
Solange der Vater Deines Freundes nicht auch rechtlich Vater ist hat er keinerlei Erbansprüche, darf im Krankenhaus keine Entscheidungen treffen etc.
Ist also schon wichtig.
Zugute halten muss man dem Mann dass das Bewusstsein dafür erst in den letzten Jahren erst wirklich zugenommen hat.
Viele Väter finden erst nach einer Trennung heraus, dass sie gar kein Sorgerecht haben. Liest man immer wieder.
Solange man zusammen ist und alles läuft merken viele es gar nicht welche Rechte sie nicht haben.
Vielleicht haben die alten Herrschaften das einfach vergessen mit der Zeit und es wurde nie wichtig, weil alles so friedlich lief.
Prüft es und holt es nach, dann ist alles geregelt, vor allem für Deinen Freund.
von
Sternenschnuppe
am 21.10.2018, 21:16