Zur Info an alle: das geänderte MUSCHU-Gesetz ist bestätigt und gültig für alle, die bereits im MUSCHU sind, d.h. bis vor 8 Wchen rückwirkend entbunden haben. Demnach werden auf jeden Fall 6 Wo vorher und 8 Wo nachher (bei KS 12 Wo) bezahlt, auch wenn das Baby zu früh kommt. Nachzulesen unter Gesetze bei: www. bmfsfj.de Angelina
Mitglied inaktiv - 27.06.2002, 15:25