Hallo! Das habe ich gerade im Netz gefunden! Für alle, die es brauchen können! ;-) Gruß Mariele Urteil zu Arbeitszeiten Bei der Gestaltung der Arbeitszeit muss einem aktuellen Urteil zufolge auch auf die Interessen von alleinerziehenden Müttern Rücksicht genommen werden. Eine plötzliche Änderung der Arbeitzeiten ist bei Alleinerziehenden unzulässig Diese müssen eine plötzliche Veränderung ihrer Arbeitszeiten nicht akzeptieren. Die Richter des Arbeitsgerichts Frankfurt gaben damit im Eilverfahren dem Antrag einer Sachbearbeiterin gegen eine Autovermietung statt und machten die Verlegung der Arbeitszeiten rückgängig (Az: 7 Ga 25/07). Nach der Geburt ihres Sohnes hatte eine Arbeitnehmerin mehrere Jahre ausschließlich in Teilzeit an Vormittagen gearbeitet. Am Nachmittags wollte sie sich um ihr Kind kümmern. Die Vorgesetzten verlangten „aus betrieblichen Gründen“ plötzlich auch den Dienst an Nachmittagen und an Abenden. Laut Urteil ist eine plötzliche Änderung der Arbeitszeit nach mehreren Jahren nicht mehr vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt. Darüber hinaus müsse bei der Arbeitszeitgestaltung auch auf die Interessen von alleinerziehenden Müttern Rücksicht genommen werden.