Hallo Frau Bader, unser kleiner Sohn ist vier Wochen zu früh geboren und somit ein offizielles Frühchen. Stimmt doch, dass sich der Mutterschutz bei entsprechender Bestätigung des Krankenhauses von acht auf zwölf Wochen nach der Geburt verlängert, oder? Und dazu kommen noch die vier Wochen, die ich als Mutterschutz vor der Geburt nicht in Anspruch genommen hatte? Vielen Dank für Ihre Antwort. Andrea
Mitglied inaktiv - 18.08.2003, 11:31