Hallo Frau Bader, hier eine allgemeine Frage. Wenn ein Arbeitsvertrag beispielsweise zum 31.03.2013 durch eine Kündigung des Arbeitnehmers endet und eine Abgeltung des Resturlaubs feststeht, welche Frist kann man setzten? Die Kündigung erfolgt während der Elternzeit. Darf man eine Frist zur Zahlung des Urlaubsentgeltes vor dem 31.03. setzen? Es kommt ja durch die Elternzeit kein Urlaub mehr dazu, auch kann keiner genommen werden. Oder hat der Arbeitgeber das Recht die Zahlung nach dem 31.03.2013 anzuweisen? Danke und liebe Grüße
von hanseat am 18.02.2013, 13:40