Sehr geehrte Frau Bader,
ich arbeite in einer Krippe und mache dort die Küche.
Essen für die Kinder auffüllen und auch die Tische, Stühle und Boden putzen. Kinder wuseln immer um mich herum. Zumindest, wenn ich putze.
Werde ich aufgrund der evtl. Krankheiten freigestellt oder nach was wird dies abgewiesen?
Vielen Dank.
Danke
von
_kleene_25
am 15.08.2018, 19:59
Antwort auf:
Freistellung vom Beruf
Hallo,
der Betriebsarzt muss erst einmal feststellen, inwieweit Ihr Impftiter vorhanden ist. Dann muss der Arbeitgeber bzw. der Betriebsarzt klären, inwieweit eine Gefahr besteht und Sie eventuell umsetzen. Nur wenn das nicht möglich ist, muss der Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot ausstellen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.08.2018
Antwort auf:
Freistellung vom Beruf
dein arbeitgeber muss erstmal deine titer bestimmen. wenn du gegen alles immun bist, warum sollst du dann freigestellt werden? wenn nicht, muss dein arbeitgeber dafür sorgen, dass du keinen direkten kontakt mit dne kindern hast. und das hast du ja nicht. kein wickeln, keine körperflüssigkeiten etc. erstmal die gefährdungsbeurteilung abwarten, die der AG machen muss. falls dein arbeitsplatz nicht den mutterschutzrichtlinien entsprechen sollte, muss der AG dir andre arbeit zuweisen. erst wenn das alles überhaut nicht geht und du daher dort nicht mehr arbeiten kannst, DANN muss der AG ein bv aussprechen.
von
mellomania
am 15.08.2018, 20:05