Fragen zu Nettoeinkommen in Düsseldorfer Tabelle

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Fragen zu Nettoeinkommen in Düsseldorfer Tabelle

Liebe Frau Bader! Was ist der Kontroll/Bedarfsbetrag in der DDF Tabelle? Wie errechne ich das Nettoeinkommen, wenn meinem Mann auf der Abrechnung noch persönliche Abzüge (VL, Handy und ein Arbeitgeberdarlehen) nach netto abgezogen werden? Ist das, was nach den persönlichen Abzügen rauskommt das Nettoeinkommen? Danke im voraus, Sally

Mitglied inaktiv - 02.12.2000, 19:02



Antwort auf: Fragen zu Nettoeinkommen in Düsseldorfer Tabelle

Liebe Sally, das ist nicht in einem Satz zu sagen! Der abzulesende Betrag für KindesU berechnet sich wie folgt: Bruttoeinkammen ./. Vorsorgeaufwendungen ./. Berufsbedingte Aufwendungen (5% oder Nachweis) ./. Mehrbedarf wegen Krankheit/ Alter ./. ehelich bedingte Schulden = bereinigtes Nettoeinkommen Der Bedarfsbetrag ist der Mindestbehalt, der dem Mann verbleibt. Das Jugendamt kann Ihnen Ihren indiv. Fall ausrechnen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.12.2000



Antwort auf: Fragen zu Nettoeinkommen in Düsseldorfer Tabelle

bei Einsatzwechseltätigkeit auch als Werbekostenpauschale vom Nettoeinkommen abziehbar ? Auch schon vielen Dank im voraus Anke

Mitglied inaktiv - 04.12.2000, 15:26



Antwort auf: Fragen zu Nettoeinkommen in Düsseldorfer Tabelle

Liebe Anke, Werbungskosten entstehen steuerrechtlich, hier geht es um Familienrecht. Mehraufwand kann als berufsbedingte Aufwendungen geltend gemacht werden, wenn sie dargelegt werden können (s.o.) Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.12.2000



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