Liebe Frau Bader!
Was ist der Kontroll/Bedarfsbetrag in der DDF Tabelle?
Wie errechne ich das Nettoeinkommen, wenn meinem Mann auf der Abrechnung noch persönliche Abzüge (VL, Handy und ein Arbeitgeberdarlehen) nach netto abgezogen werden?
Ist das, was nach den persönlichen Abzügen rauskommt das Nettoeinkommen?
Danke im voraus, Sally
Mitglied inaktiv - 02.12.2000, 19:02
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Fragen zu Nettoeinkommen in Düsseldorfer Tabelle
Liebe Sally,
das ist nicht in einem Satz zu sagen! Der abzulesende Betrag für KindesU berechnet sich wie folgt:
Bruttoeinkammen
./. Vorsorgeaufwendungen
./. Berufsbedingte Aufwendungen (5% oder Nachweis)
./. Mehrbedarf wegen Krankheit/ Alter
./. ehelich bedingte Schulden
= bereinigtes Nettoeinkommen
Der Bedarfsbetrag ist der Mindestbehalt, der dem Mann verbleibt.
Das Jugendamt kann Ihnen Ihren indiv. Fall ausrechnen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.12.2000
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Fragen zu Nettoeinkommen in Düsseldorfer Tabelle
bei Einsatzwechseltätigkeit auch als Werbekostenpauschale vom Nettoeinkommen abziehbar ?
Auch schon vielen Dank im voraus
Anke
Mitglied inaktiv - 04.12.2000, 15:26
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Fragen zu Nettoeinkommen in Düsseldorfer Tabelle
Liebe Anke, Werbungskosten entstehen steuerrechtlich, hier geht es um Familienrecht. Mehraufwand kann als berufsbedingte Aufwendungen geltend gemacht werden, wenn sie dargelegt werden können (s.o.)
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.12.2000