kleinerelch
Sehr geehrte Frau Bader, der Vater meines neugeborenen Kindes möchte bei meinem Nettoeinkommen,das zur Berechnug des Betreuungsuunterhalts zugrunde gelegt wird, 5% abziehen. Ist das rechtens? Leider finde ich bei meiner Eigenrecherche nur, dass beim Unterhaltspflichtigen 5% pauschal abziehbar sind. Er argumentiert, dass ich schließlich im Moment wegen Elternzeit keine berufsbedingten Aufwendungen habe und möchte deshalb 5% von meinem Durchschnittsnetto abziehen. Bisher sieht er unser gemeinsames Kind jedes Wochenende am Freitag, Samstag und Sontag jeweils für mehrere Stunden. Was ist hier der normale Standard des Umgangs? Vielen Dank für Ihre Zeit und fachliche Einschätzung und freundliche Grüße
Hallo, Sie haben doch kein Einkommen mehr? Nein, das ist nicht richtig. Liebe Grüße NB
Feuerschweifin
Hallo, na wenn er von deinem Einkommen 5% abzieht, ist es doch besser für dich, dann bekommst du mehr Betreuungsunterhalt, weil dein Einkommen kleiner ist.
Feuerschweifin
Hallo, na wenn er von deinem Einkommen 5% abzieht, ist es doch besser für dich, dann bekommst du mehr Betreuungsunterhalt, weil dein Einkommen kleiner ist.
kleinerelch
Hallo, im Prinzip gut gedacht. Aber er möchte es von meinen Einkommen abziehen, dass ich vor dem Unterhaltsanspruch hatte, also vor Geburt unseres Kindes. Jetzt habe ich ja keines mehr. Er möchte sozusagen meinen Bedarf verkleinern.
Mitglied inaktiv
macht das denn soviel aus, dass du prozentual gesehen so viel weniger bekommst??? du führst ganz schön viele kriege....reib dich doch nicht wegen 50€ auf, genieße lieber dein Baby.....
Schniesenase
Hallo kleinerelch, das geht natürlich nicht, da Du ja kein Einkommen hast. Wenn ich so lese, wie das bei Euch zugeht, würde ich Dir sehr dringend empfehlen, das doch über einen Anwalt zu machen. Da werden dann rechtlich belastbare Fakten geschaffen, und Du musst nicht immer unsicher sein, wie was geht. Lass Dir helfen und nutze Energie und Zeit lieber dafür, das Leben mit dem Kind neu zu gestalten! Alles Gute! VG Sileick
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