Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Fragen zu Nettoeinkommen in Düsseldorfer Tabelle

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Fragen zu Nettoeinkommen in Düsseldorfer Tabelle

Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader! Was ist der Kontroll/Bedarfsbetrag in der DDF Tabelle? Wie errechne ich das Nettoeinkommen, wenn meinem Mann auf der Abrechnung noch persönliche Abzüge (VL, Handy und ein Arbeitgeberdarlehen) nach netto abgezogen werden? Ist das, was nach den persönlichen Abzügen rauskommt das Nettoeinkommen? Danke im voraus, Sally


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Sally, das ist nicht in einem Satz zu sagen! Der abzulesende Betrag für KindesU berechnet sich wie folgt: Bruttoeinkammen ./. Vorsorgeaufwendungen ./. Berufsbedingte Aufwendungen (5% oder Nachweis) ./. Mehrbedarf wegen Krankheit/ Alter ./. ehelich bedingte Schulden = bereinigtes Nettoeinkommen Der Bedarfsbetrag ist der Mindestbehalt, der dem Mann verbleibt. Das Jugendamt kann Ihnen Ihren indiv. Fall ausrechnen. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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bei Einsatzwechseltätigkeit auch als Werbekostenpauschale vom Nettoeinkommen abziehbar ? Auch schon vielen Dank im voraus Anke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Anke, Werbungskosten entstehen steuerrechtlich, hier geht es um Familienrecht. Mehraufwand kann als berufsbedingte Aufwendungen geltend gemacht werden, wenn sie dargelegt werden können (s.o.) Gruß, NB


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