Guten Tag Frau Bader,
wir haben voraussichtlichen ET Mitte September. Ich bin selbständig und seit knapp einem Monat arbeitsunfähig aus schwangerschaftsbedingten Komplikationen.
Beziehe also Krankentagegeld.
Mir wurde gesagt, der Antrag auf Elterngeld muß VOR Geburt des Kindes gestellt werden. Wenn ich deisen Antrag aber durchlese, verstehe ich es so, daß ich Elterngeld beantrage, wenn der Kleine geboren ist, oder? Schon allein, weil Geb.-Datum, Geburtsurkunde etc. gefordert wird.
Weitere Frage:
Ist es richtig, daß nur ich als Mutter Elterngeld beantrage, weil ja nur ich beruflich ausfalle und entsprechend keine Einnahmen habe, oder? Mein mann wird ganz normal weiterarbeiten und nur ich werde für 1 Jahr pausieren.
wie ist das mit Mutterschaftsgeld. Als Selbständige erhalte ich es ja nicht, oder? Muß ich irgendwas bei dem Antrag beachten???
Vielen Dank
Puw
Mitglied inaktiv - 07.06.2010, 16:11
Antwort auf:
Fragen zu "Antrag auf Elterngeld"
Hallo,
Vor der Geburt kennen Sie doch noch gar nicht den tatsächlichen Termin. Geht also gar nicht.
Es kann nur der EG beantragen, der höchstens 30 Std/ Wo. arbeitet.
Lesen Sie mal, ob Sie die Voraussetzungen vom www.mutterschaftsgeld.de erfüllen!
Liebe Grüsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.06.2010
Antwort auf:
Fragen zu "Antrag auf Elterngeld"
Hallo
Wie Du schon sagts, wenn das Kind da ist, weil man Urkunden beifügen muss und eben auch das Geburtsdatum ganz wichtig für die Berechnung ist.
Eine Freundin von mir ist auch selbstständig und hat gerade entbunden.
Weiss nicht wie Du versichert bist, sie freiwillig selbst bei der Gesetzlichen.
Sie hat Mutterschaftsgeld in voller Höhe von der Krankenkasse bekommen.
Am Besten frag da mal nach, wie das läuft.
Alles Gute
Mitglied inaktiv - 07.06.2010, 16:50
Antwort auf:
Fragen zu "Antrag auf Elterngeld"
Hallo Frau Bader,
vielen Dank.
Also: derzeit arbeite ich gar nicht - bin arbeitsunfähig, wegen vorzeitiger Wehen. Und ich würde gern 6-12 Monate Elternzeit machen,... je nach Entwicklung des Kindes,... und dann wieder STUNDENWEISE starten, bis ich irgendwann auf meine normale Arbeitszeit komme. Ihc muß ja auch erstmal schauen, wie ich das mit 2 Kindern regele - und da ich selbständig bin, hab ich es ja in der Hand.
Wenn ich also gar nicht arbeite, hab ich doch Anspruch, oder?
Danke
Puw
Mitglied inaktiv - 09.06.2010, 13:30