Fragen bezüglich Elternzeit, erneute Schwangerschaft und Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Fragen bezüglich Elternzeit, erneute Schwangerschaft und Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, ich habe follgendes Anliegen. Ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst, bin bis Ende des Jahres in Elternzeit, arbeite beim selbigen Arbeirgeber auf Minjob-Basis und bin schwanger (8.Woche). Aufgrund meiner gesundheitliuchen Vorgeschichte bin ich mir sicher,dass der Betriebsarzt mich erneut in ein Beschäftigungsverbot schickt. Fristgerecht habe ich vor Ende der Elternzeit (Dez.) meinem Arbeitgeber mitgeteilt, dass ich nach der Elternzeit gerne zuerst meinen Resturlaub von vor der ersten Geburt abbauen möchte und anschließend meinen alten Vollzeit Vertrag auf 50% zu reduzieren möchte. Nun weiß ich allerdings nicht, wie das ist, wenn ich im Beschäftigungsverbot komme. Dann kann ich keinen Resturlaub abbauen. Aber was bekomme ich dann an Auszahlung nach Ende der Elternzeit. Der Arbeitgebern hatte bislang mir noch keine Rückmeldung gegeben, ob sie der Reduzierung zustimmen. Ich habe also noch keinen neuen Vertrag abgeschlossen oder zählt mein Schreiben, indem ich um eine Reduzierung gebeten habe. Natürlich bin ich an einem bestmöglichen Entgelt im BV interessiert, um auch ein höheres Elterngeld zu erhalten. Danke für Ihre Rückmeldung!

von Spinne81 am 29.10.2016, 00:25



Antwort auf: Fragen bezüglich Elternzeit, erneute Schwangerschaft und Beschäftigungsverbot

Hallo, Sie haben den Antrag auf Reduzierung ja gestellt u könnten (bei Versetzung) gar nicht an anderer Stelle arbeiten. Hinzu kommt, dass Sie die Tätigkeit ja im Rahmen des Minijobs ausüben - warum soll es dann nächstes Jahr nicht mehr gehen? Ich halte es deshalb nicht für machbar, den VZ-Lohn zu bekommen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.11.2016



Antwort auf: Fragen bezüglich Elternzeit, erneute Schwangerschaft und Beschäftigungsverbot

Das mit einem BV hat sich durch viele Missbrauchsfälle deutlich verschärft. Wie auch in Deinem Fall leider, Du möchtest den Vollzeitlohn dadurch erreichen, obwohl Du gar nicht Vollzeit arbeiten würdest. Gesundheitliche Gründe sprechen eher für eine Krankschreibung. Wieso arbeitest Du jetzt noch und willst es weiterhin, wenn es doch nicht geht?

von Sternenschnuppe am 29.10.2016, 11:12



Antwort auf: Fragen bezüglich Elternzeit, erneute Schwangerschaft und Beschäftigungsverbot

Der Betriebsarzt ist in erster Linie für die Gefährdungen am Arbeitsplatz zuständig, indem er den Arbeitgeber bezüglich eines generellen Beschäftigungsverbots aufgrund von Gefährdungen beratend unterstützen kann. 1. Für deine gesundheitlichen Einschränkungen ist der behandelnde Arzt, idR der Frauenarzt zuständig. BV kommt nur dann in Frage, wenn es sich um schwangerschaftbedingte Einschränkungen handelt, wobei du allerdings noch arbeitsfähig bist. Bei sonstigen Erkrankungen gibt es nur eine AU. Hier scheint etwas falsch gelaufen zu sein. 2. Du kannst nicht deinen schriftlichen Wunsch nach einer Reduzierung der Arbeitszeit durch ein Vollzeit-BV ersetzen.

Mitglied inaktiv - 29.10.2016, 11:21



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Also fair wäre es sich daran zu halten was man dem AG auch mitgeteilt hat. Also, nach Ende der EZ den Urlaub nutzen und dann eben in den gewünschten Teilzeit-Bereich zu wechseln. Wenn dann der AG oder der Arzt ein mögliches BV ausspricht, dann ist das so. Ob das wirklich so ist oder kommt ist ja aktuell auch fraglich. jede Schwangerschaft muss man für sich sehen. Und selbst wenn zB bei einer vorherigen Schwangerschaft ein BV ausgesprochen wurde, muss das ja nicht wieder so kommen. Kann zB auch sein das der Arzt dann sagt, wenn Teilzeit gearbeitet wird ist ein BV nicht nötig weil mit der gesundheitlichen Situation vereinbar. oder zur Krankschreibung rät. Oder der AG sagt, ich habe aber einen Job den die Schwangere dann ersatzweise machen kann - der warum auch immer bei der ersten Schwangerschaft keine Option war. Und, was würdest Du machen wenn Dein AG sagt, ich habe was und du müsstest dann eben arbeiten. Kannst Du dann in dem Fall dieses überhaupt? Wegen Fairness, stell Dir mal vor Dein AG hätte dir im Gegenteiligen Fall versprochen dich von Teilzeit auf Vollzeit hoch zustufen. Die Verträge sind noch nicht unter Fach da stellst Du fest, Du bist schwanger. Sagst es deinem Chef und der meint, tja dann Pech gehabt Du hast nur einen TZ-Vertrag, der Vollzeit ist ja noch nicht unterschrieben, dann bekommst Du den jetzt auch nicht mehr. Würdest Dich ziemlich verarscht vorkommen, oder? Im Grunde genommen hast Du aber genau das gleiche gerade vor, Du hast nicht vor dich an Dein Wort zu halten. Den genau das hast Du deinem Chef gegeben als Du um die Teilzeit gebeten hast. Anders sieht es nur aus wenn der AG von sich aus jetzt sagt, OK dann vergessen wir das ganze mit der Teilzeit. Wenn dann klar ist, Du gehst eh ins BV kann man zwar sagen ihr bescheißt beide den Staat und die Leute welche dann dein BV bezahlen, aber da kann man nichts gegen machen. was man davon halten will/kann ist eine andere Sache.

Mitglied inaktiv - 29.10.2016, 11:35



Antwort auf: Fragen bezüglich Elternzeit, erneute Schwangerschaft und Beschäftigungsverbot

Danke für die Antworten. Um klar zu stellen,ich will sachlich Grundagen diskutieren. Den ein oder anderen Kommentar fand ich beim Lesen grenzwertig. Ich habe bereits ein Kind und war von Seiten der Gyn. damals im BV- hochrisiko SS. Da wohl die Gyns.nicht mehr oder bzw.nur noch ungern ins BV schicken,hat mein Betriebsarzt bei meiner letzten Ss- leider damals FG-mich sofort ins BV geschickt. außerdem werden in meinem Arbeitsbereich auch gesunde Schwangere ins BV geschickt,sicherheitshalber. Meine Fragen sind leider noch offen!

von Spinne81 am 30.10.2016, 23:56



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Die Frage ist doch beantwortet. Du kannst nur das im BV bekommen, was Du auch verdienen könntest. Wie viele Stunden könntest Du also ohne Sxhwangerschaft arbeiten? Das was der Betriebsarzt und Du gemacht haben ist nicht legal.

von Sternenschnuppe am 31.10.2016, 08:17



Antwort auf: Fragen bezüglich Elternzeit, erneute Schwangerschaft und Beschäftigungsverbot

außerdem werden in meinem Arbeitsbereich auch gesunde Schwangere ins BV geschickt,sicherheitshalber. Dann ist es aber ein generelles BV (§ 4 MuschG) und nicht ein individuelles (§ 3) wegen Schwangerschaftsbeschwerden. Der Betriebsarzt darf den Arbeitgeber beraten bezüglich eines generellen BVs, so ist das gesetzlich vorgesehen. Der Arbeitgeber trifft die Entscheidung. Dafür brauchst du dann aber keine Risiko-SS als Grund anzugeben, denn damit hat das nichts zu tun.

Mitglied inaktiv - 31.10.2016, 10:14



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Genau so ist es,habe Risikoschwangetschaft und in letzter SS ein generelles Beschäftigungsverbot bekommen,was soll daran nicht legal sein? Bei meinen KollegweKollegwen verlief das ebensdo ohne Risiko SS.

von Spinne81 am 01.11.2016, 11:19



Antwort auf: Fragen bezüglich Elternzeit, erneute Schwangerschaft und Beschäftigungsverbot

Nun ist es offiziell, bin im Beschäftigungsverbot und darf auch nicht intern versetzt werden. Bin also auch während meiner aktuellen Minijob- Tätigkeit(selber Arbeitgeber) im Beschäftigungsverbot,wollte ja nach Ende der Elternzeit aufstocken. Antrag für halbtags gestellt,aber keine Antwort wie es weitergehen soll.

von Spinne81 am 13.11.2016, 00:13



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Nun ist es offiziell, bin im Beschäftigungsverbot und darf auch nicht intern versetzt werden. Bin also auch während meiner aktuellen Minijob- Tätigkeit(selber Arbeitgeber) im Beschäftigungsverbot,wollte ja nach Ende der Elternzeit aufstocken. Antrag für halbtags gestellt,aber keine Antwort wie es weitergehen soll.

von Spinne81 am 13.11.2016, 00:14



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