Hallo Frau Bader,
nach der Geburt meines Sohnes habe ich nur 1 Jahr Elternzeit mit Elterngeldbezug beantragt.
Da wir leider keinen adäquaten Betreuungsplatz finden können, würde ich die Elternzeit gern verlängern. Nun teilte mir die Krankenkasse mit, dass ich in diesem Falle die Beiträge für die Krankenversicherung selbst tragen müsste. Ist dies eine korrekte Information ? (Wir sind nicht verheiratet und ich war bis zur Geburt in Vollzeit mit einem befristeten Vertrag berufstätig) !
Danke & herzliche Grüße Lenny03
von
Lenny03
am 21.06.2012, 23:24
Antwort auf:
Frage zur Krankenversicherung !
Hallo,
haben Sie noch ein Arbeitgeber? Dann sind sie auch beitragsfrei weiter versichert. Wenn nicht, dann nur so lange, wie Sie Elterngeld beziehen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.06.2012
Antwort auf:
Frage zur Krankenversicherung !
hallo
also wenn du die zustimmung zur ez-verlängerung vom ag bekommen solltest müsste die zeit eigentlich beitragsfrei sein oder muss die kasse bei nur einem jahr ez auch zustimmen???
der ag könnte ja ablehnen,deshalb sollte man direkt 2 jahre nehmen da kann er nicht ablehnen.
von
CKEL0410
am 22.06.2012, 07:15
Antwort auf:
Frage zur Krankenversicherung !
Das Problem ist hier der befristete Vertrag. So wie ich das verstehe gibt es keinen AG mehr. Stimmt das, das wäre für Frau Bader wahrscheinlich wichtig zu wissen.
von
Lina_100
am 22.06.2012, 09:14
Antwort auf:
Frage zur Krankenversicherung !
Hallöchen,
genauso ist es. Mein Vertrag lief nur befristet bis 31. August 2011 ! Befand mich aber schon ab 01.06.11 im Beschäftigungsverbot !
LG Lenny03
von
Lenny03
am 22.06.2012, 09:57
Antwort auf:
Frage zur Krankenversicherung !
Ich fürchte, dass dann nach Elterngeldbezug keine kostenfrei Krankenversicherung mehr besteht. Wie wäre in diesem Fall eine Heirat?
Das hat auch andere Vorteile :)
von
Lina_100
am 22.06.2012, 10:07
Antwort auf:
Frage zur Krankenversicherung !
Danke für die schnelle Antwort.
Heiraten möchten wir im Juni 2013, aber bis zu diesem Zeitpunkt werde ich die KK-Beiträge wohl zahlen müssen oder evt. doch für 20 Std. arbeiten gehen !
LG Lenny03
von
Lenny03
am 22.06.2012, 10:20